EU-Parlament stimmt für Erleichterungen bei EUDR
Das Europäische Parlament hat am 26. November für eine erneute Verschiebung der EUDR um ein Jahr sowie Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten gestimmt. Damit hat es weitgehend die Position des Europäischen Rats übernommen.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen:
- Aufschub um ein Jahr für alle Unternehmen: Große Betreiber und Händler sollen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen (wie bisher vorgesehen 6 Monate später) ab dem 30. Juni 2027.
- Vereinfachung der Sorgfaltspflichten: Die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll nur bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt einführen. Kleinst- und kleine Primärerzeuger sollen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung einreichen müssen.
- Review-Klausel: Bis April 2026 sollen die Auswirkungen und administrativen Belastungen der Verordnung noch einmal grundlegend bewertet und die Verordnung ggf. nachgebessert werden.
Wie geht es weiter?
Da nun alle drei Institutionen der EU eine Position bezogen haben, schließen sich Trilogverhandlungen an. Noch sind die Verschiebung des Geltungsbeginns und inhaltliche Änderungen der EUDR nicht beschlossen. Nur wenn sich alle Verhandlungspartner rechtzeitig vor Weihnachten einigen, können eventuelle Änderungen an der Verordnung rechtskräftig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Wann gibt es eine endgültige Entscheidung?
Der Abschluss der Trilogverhandlungen und eine finale Entscheidung werden zwischen dem 15. und 18. Dezember 2025 erwartet. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, bleibt es beim Anwendungsbeginn der EUDR in ihrer derzeitigen Form am 30. Dezember 2025.
Quellen: DIHK & BZL