Vorläufige Einigung

EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Der Verordnungsentwurf sieht ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt vor. Anhand eines risikobasierten Ansatzes entscheidet die zuständige Behörde, ob sie eine produktbezogene Untersuchung einleitet. Bei Nachforschungen außerhalb der Europäischen Union ist die EU-Kommission zuständig; fallen die Risiken in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates, leitet eine nationale Behörde die Ermittlungen.
Untersucht werden vor allem die Glieder der Wertschöpfungskette, an denen ein erhöhtes Risiko von Zwangsarbeit besteht. Auch die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen der entsprechenden Wirtschaftsakteure, die Menge der betroffenen Produkte und das Ausmaß der mutmaßlichen Zwangsarbeit sollen berücksichtigt werden – ebenso wie die Frage, ob das gesamte Produkt oder nur Komponenten betroffen sind.
Wird Zwangsarbeit in einem Produkt nachgewiesen, muss dieses vom Markt genommen werden. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Entscheidung der Behörde, sind Sanktionen vorgesehen.
Zudem soll im Rahmen der Verordnung eine Datenbank eingerichtet werden, in der die Informationen zu Risiken von Zwangsarbeit in Branchen und Regionen aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen: Pressemeldung des Europäischen Rates