EU-Parlament legt Position zur Vereinfachung fest
Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen seine Position zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Über den Ausgang der EU-Trilogerverfahren informieren wir Sie in unserem Lunchbriefing CSRD: Update zu den EU-Trilog-Ergebnissen – Was Unternehmen jetzt wissen müssen am 16. Januar 2026 ab 11.00 Uhr. Gerne können Sie sich bereits dazu anmelden.
Änderungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nur für Unternehmen (und Mutterunternehmen) gelten, die mehr als 1.750 Mitarbeiter und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz haben.
- Beteiligungsgesellschaften sollen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden.
- Der Voluntary SME-Standard (VSME) soll als Wertobergrenze verankert werden. Das Europäische Parlament hat betont, dass hierbei auf die Empfehlung der Kommission zum VSME zurückgegriffen werden soll. Es schlägt zudem eine Evaluation des VSME alle vier Jahre vor.
- Artikel 29aa zu den optionalen Taxonomieangaben aus dem Vorschlag der Kommission soll nach dem Parlament ganz gestrichen werden.
- Auch bei den von der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie erfassten Drittstaatenunternehmen werden Änderungen vorgeschlagen. Die Nettoumsatzerlöse von Tochterunternehmen der Drittstaatenunternehmen sollen mehr als 450 Millionen betragen, damit die Art. 40aff für die Drittstaatenunternehmen anwendbar sind.
Der Trilog zu den geplanten Änderungen startete am 18. November 2025, der Abschluss wird bis Jahresende angestrebt. Nach der endgültigen Annahme durch die EU-Gesetzgeber und Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Quelle:DIHK