Fortschritte beim Nachhaltigkeits-Omnibus

Auf EU-Ebene bahnen sich mit dem Nachhaltigkeits-Omnibus spürbare Entlastungen für die Wirtschaft an – vor allem durch die Einschränkung der Anwendungsbereiche und Erleichterungen für direkt betroffene Unternehmen.
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner Abstimmung am 13. Oktober über die vorgeschlagenen Änderungen der EU-Kommission für die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive / CSDDD) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive / CSRD) für eine Vereinfachung gestimmt.
Konkret würde das u. a. bedeuten, dass zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtet wären. Die Sorgfaltspflichten der EU-Lieferkettenrichtlinie würden für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten. Spezifische Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung würden weitestgehend entfallen. Die Trilog-Verhandlungen sollen in Kürze beginnen.