Rechnungslegung

Bereinigung der Größenkriterien für KMU

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 den delegierten Rechtsakt zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angenommen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Änderungen in nationales Recht umsetzen. Dabei steht ihnen bei den Schwellenwerten für kleine Unternehmen ein Umsetzungsspielraum zu. Zudem besteht die Option, die neuen Schwellenwerte bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen
Mit dieser Änderung soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden. Die Anhebung wird dazu führen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht den zahlreichen EU-Bestimmungen über die Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, die für größere Unternehmen gelten.
Auf der Website der Europäischen Kommission kann die delegierte Richtlinie heruntergeladen werden.

Quelle: GTAI