Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettengesetzes
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen und an Bundestag sowie Bundesrat zur Beratung weitergeleitet.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die jährliche Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unmittelbar zu streichen. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, so dass auch über die Geschäftsjahre 2023 und 2024 nicht mehr berichtet werden muss. Derzeit ist die Berichtspflicht nur bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt. Die unternehmensinterne Dokumentationspflicht bezüglich der Erfüllung der Sorgfaltspflichten soll jedoch fortbestehen. Auch eine Änderung der Bußgeldvorschriften wird vorgeschlagen und Bußgelder sollen nur noch bei schweren Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.