Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsberichtspflichten für KMU

Auch für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) entwickelt die EFRAG derzeit eigene Standards: Zum einen für berichtspflichtige kapitalmarktorientierte KMU, den sogenannten ESRS LSME und zum anderen für nicht berichtspflichtige KMU, die freiwillig (voluntary) berichten möchten, den VSME. Am 22. Januar 2024 hat die EFRAG Entwürfe für beide KMU-Standards veröffentlicht und eine Konsultation gestartet. Bis zum 21. Mai 2024 können diese nun auf deren Anwendbarkeit in der Praxis geprüft und über zwei separate Online-Umfragen kommentiert werden. 

LSME (Listed Small and Medium-sized Enterprise)

LSME – ist verpflichtend von kapitalmarktorientierten KMUs,  kleinen und nicht komplexen Instituten, firmeneigenen Versicherungsunternehmen und firmeneigenen Rückversicherungsunternehmen anzuwenden. In den Anwendungsbereich fallen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind. Der Standard stellt dar, welche Informationen ein Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und Governance-Aspekte offenzulegen hat.

VSME (Voluntary sustainability reporting standard for non-listed SMEs)

Kleine und mittlere Unternehmen fallen zwar nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Doch immer mehr Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (zukünftige) Mitarbeiter und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Ein neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der sogenannte "voluntary SME-Standard" (VSME) will auf diese Bedürfnisse eingehen.
Der sogenannte "Voluntary SME-Standard" (VSME) soll als freiwilliges Instrument
  • KMU Orientierung bieten und
  • sie in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren
  • und gegenüber den verschiedenen Stakeholdern zu kommunizieren.
Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu adressieren, die sich z.B. im Rahmen von Auftrags- und Kreditvergaben oder aufgrund der Stellung von KMU in Lieferketten anderer Unternehmen ergeben (Trickle-Down-Effekt). Ein europaweiter Standard könnte – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, die mittelbare Belastung der nicht direkt berichtspflichtigen KMU einzudämmen.

Wie sieht der aktuelle EFRAG-Entwurf für den VSME-Standard aus?

Im Januar 2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) einen ersten Entwurf für den VSME-Standard in englischer Sprache veröffentlicht. Diese Vorschläge richten sich an alle KMU, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Mittlerweile ist auch eine deutsche Übersetzung des VSME verfügbar.
Der aktuelle VSME-Entwurf bietet drei Module an: (1) das Basic Module, (2) das Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT) Module sowie (3) das Business Partners Module. Die Module enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu umweltbezogenen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
  • Basis Modul:
    Das Basis-Modul (Basic Module) richtet sich laut VSME-Entwurf an Kleinstunternehmen im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie und enthält die geringsten Anforderungen. Die inhaltlichen Angaben des Basis-Moduls enthalten insgesamt circa 30 Datenpunkte. Ergänzend steht ein erläuternder Leitfaden zur Verfügung, der Berechnungsbeispiele, Formeln etc. enthält.
  • PAT-Modul: 
    Das Narrative-Policies, Actions and Targets Module (PAT-Modul) ergänzt das Basis Modul und ist für Unternehmen gedacht, die bereits formalisierte Unternehmensleitlinien, Maßnahmen und Ziele in Bezug auf die Nachhaltigkeit definiert haben.
  • BP-Modul: 
    Das sogenannte Business-Partner-Modul (BP-Modul) soll in Verbindung mit dem Basis Modul aber auch mit dem Basis- und PAT-Modul genutzt werden können. Es enthält weitere Daten, die oftmals von Kreditgebern, Investoren, Geschäftspartnern des Unternehmens benötigt werden.
Für weiterführende Informationen vgl. Aufstellung der DIHK zum VSME.