Geschenke über die Grenze
Seinen Geschäftspartnern gegen Ende des Jahres kleine (Weihnachts-)Präsente zukommen zu lassen, gehört zur gängigen Praxis. Aber auch ganzjährig werden viele Geschenksendungen verschickt – selbstverständlich stets im Rahmen der Compliance.
Auch bei Geschenksendungen ist es unerlässlich sich über die Zollbestimmungen weltweit zu informieren und sich einen Überblick über die individuellen kulturellen Besonderheiten zu verschaffen, die es zu beachten gibt. Schließlich sollen die Geschenke Freude bereiten und nicht mit erheblichen Aufwand und Ärger verbunden sein. Ohne die richtigen Begleitpapiere geht es auch hier nicht - der Wert “null” oder “umsonst” existiert zollrechtlich nicht.
Oft wird auch vergessen, dass Geschenke im Reisegepäck bzw. als Postpaket genauso den zollrechtlichen Vorschriften unterliegen und abgefertigt werden müssen. Nicht in allen Ländern gibt es Sonderregeln für Geschenke, so dass sie häufig wie ganz normale Handelsware vom Importeur abzufertigen sind und der Empfänger Einfuhrabgaben (Zölle und Steuern) entrichten muss. Hierzu sollten Sie sich vorab informieren und ggf. entweder anbieten die Einfuhrabgaben zu übernehmen oder direkt mit dem Spediteur vereinbaren, dass Einfuhrabgaben zu Ihren Lasten gehen, um unangenehme Überraschungen oder Missmut beim Empfänger zu vermeiden.
Zudem dürfen bestimmte Waren in bestimmten Ländern überhaupt nicht eingeführt werden (z.B. Saudi Arabien: bestimmte Lebensmittel und Alkohol) und erreichen deshalb nie ihr Ziel. In manchen Ländern müssen Geschenkpakete als solche extra gekennzeichnet sein (z.B. Schweiz, USA) oder benötigen sogar ein Ursprungszeugnis (z.B. Südkorea).
Zudem dürfen bestimmte Waren in bestimmten Ländern überhaupt nicht eingeführt werden (z.B. Saudi Arabien: bestimmte Lebensmittel und Alkohol) und erreichen deshalb nie ihr Ziel. In manchen Ländern müssen Geschenkpakete als solche extra gekennzeichnet sein (z.B. Schweiz, USA) oder benötigen sogar ein Ursprungszeugnis (z.B. Südkorea).
Das legt wiederum nahe, wie bei normalen Warensendungen auch, den Empfänger vorab über die Sendung zu informieren und Dokumente im Vorfeld bereit zu stellen. Dies wiederum setzt eine Abstimmung mit der internen Zollabteilung voraus.
Wie immer gilt der Grundsatz: Keine Sendung über eine Drittlandsgrenze ohne Zollpapiere!
Länderspezifische Informationen, jeweils nach Kontinent sortiert, finden Sie auf der Website der IHK Heilbronn-Franken: Geschenke über die Grenze
Sollten Sie unsicher sein, was die Abwicklung Ihrer Geschenksendungen betrifft, sprechen Sie uns gerne an.