EU-Binnenhandel

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) ist die Voraussetzung für steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU. Bitte denken Sie immer daran, die USt-IdNr. Ihrer ausländischen Geschäftspartner zu überprüfen.
Dies ist entweder online (einfache Anfrage) beim Bundeszentralamt für Steuern, oder per Fax beziehungsweise Brief möglich. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim empfiehlt letztere Variante, da Sie im Zweifelsfall belegen müssen, an ein Unternehmen mit gültiger (ausländischer) USt-IdNr. geliefert zu haben.
In der Regel genügt eine einmalige bzw. einmal jährliche Überprüfung der USt-IdNr. Sollte es sich um sehr hohe Summen für Ihr Unternehmen handeln, empfiehlt es sich die USt-IdNr. vor jeder Transaktion zu überprüfen, um Missverständnisse durch Änderungen (z.B. Umfirmierungen) oder betrügerische Absichten auszuschließen.

Beantragung

Die USt-IdNr. erhält man für Deutschland beim
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
Fax: Vergabestelle für die Ust.-IdNr.: 0228 406-3801 oder -3753
Tel. 0228 406-1222
Die USt-IdNr. wird schriftlich bei der o.g. Adresse unter Angabe folgender Daten beantragt:
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Zuständiges Finanzamt für Umsatzbesteuerung
  • Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden

Rechnungsstellung

Die Rechnung muss neben den üblichen Angaben die beiden USt-IdNr. (also die des Rechnungsempfängers- und Rechnungsstellers) und einen Hinweis auf der Rechnung z.B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG" bzw. "6a UStG" oder einen ähnlichen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung enthalten.