Fachthemen
EU-Innergemeinschaftlicher Warenverkehr
Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der unter diesem Namen offiziell seit 1. Januar 1993 existiert. Seine Grundpfeiler beruhen auf den „vier Freiheiten“: dem freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Kontakt
Markus Huber
Referent Außenwirtschaftspolitik und Länderberatung
International
Dr. Martin Kammerer
Geschäftsführer Gremium Regensburg | Referent Steuern
Kerstin Ptak
Referentin Zoll- und Außenwirtschaftsrecht