Dänemark

Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen

Als Lieferant oder Hersteller, der nach Dänemark exportiert, müssen Sie die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen beachten, die am 1. Juli 2025 in Dänemark in Kraft treten. 
Die Rechtsverordnung zur Umsetzung der ERP für Verpackungen in Dänemark wird in drei Phasen erlassen. Die erste der drei Phasen ist bereits abgeschlossen und tritt mit der Verordnung über die Registrierung und Meldung von Verpackungen am 1. April 2024 in Kraft. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:
  • Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Dänemark in Verkehr bringen sind verpflichtet, sich im Herstellerregister Dansk Producentansvar - DPA  eintragen zu lassen. Dazu gehören dänische Hersteller, Abfüller, Importeure und ausländische Online-Händler.
  • Unternehmen, die nicht in Dänemark ansässig sind und ihre Waren direkt an dänische private Endverbraucher verkaufen, müssen ihre ERP-Verpflichtungen durch einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark erfüllen. Dies betrifft Unternehmen, die keine dänische CVR-Nummer haben, aber über den Online-Handel an dänische Endverbraucher ihre Ware verkaufen.
  • Die Registrierungs- und Meldefrist ab dem 1. April 2024 muss dabei eingehalten werden. 
Die neue ERP-Regelung setzt voraus, dass die verpflichteten Unternehmen die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling des Verpackungsabfalls tragen. Die Verantwortung kann individuell oder kollektiv mittels Rücknahmesysteme erfüllt werden. 
Es gibt zwei Arten von Meldungen der Planmengen, die ab dem 1. April 2024 erfolgen können: 
  • Für Hersteller, die mehr als 8 Tonnen Verpackungen auf den dänischen Markt bringen, erfolgt die Meldung nach Gewicht des einzelnen Verpackungsmaterials aufgeteilt in Haushalts- und Gewerbeverpackung.
  • Für Hersteller mit weniger als 8 Tonnen Verpackungen kann die Meldung nach Totalgewicht in Haushalts- und Gewerbeverpackungen erfolgen. Die Mengen müssen nicht nach Verpackungsmaterial gemeldet werden.  
Die Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK Dänemark) unterstützt bei der Registrierung sowie der Mengenmeldung für das Jahr 2024 und informiert interessierte Unternehmen in einem kostenlosen Webinar am 12. Dezember 2023.   

Quelle: AHK Dänemark