Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ/dUZ)
Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung! Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.
Mit dem dUZ steht deutschen Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung – rechtsverbindlich und international verifizierbar.
Vorteile für Unternehmen:
- Kein Medienbruch: keine Papierformulare, kein Ausdruck.
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen oder Botengängen.
- Direkte Online-Prüfung durch Behörden und Handelspartner weltweit.
- Mehr Transparenz und Sicherheit durch digitale Signatur und eindeutige Verifizierung.
Hinweis: Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und belegt den nichtpräferenziellen Warenursprung.
Der Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis
- Schreiben Sie eine E-Mail an uz-digital@regensburg.ihk.de
- Benennen Sie den UZ-Admin. Er ist der zentrale Ansprechpartner für die IHK und verwaltet die Nutzer für Ihr Unternehmen.
- Reichen Sie online Ihren Antrag zum Ursprungszeugnis ein. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Funktionen in der eUZ-Webanwendung finden Sie in den Kurzanleitungen der IHK GfI.
- Downloaden Sie das Ursprungszeugnis. Das Dokument steht als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur als Download zur weiteren digitalen Verwendung zur Verfügung (dUZ). Das Ursprungszeugnis kann bei Bedarf (zusätzlich) ausgedruckt werden (eUZ). Ein Ausdruck ist nur auf den vorgesehenen amtlichen Formblättern möglich und setzt auf Seiten des Antragstellers den Einsatz des Druck- und Signaturclients voraus.
Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)
- Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten.
- Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen.
- Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
- Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
- Bei berechtigtem Interesse lässt sich die Echtheit der Urkunde über das Verifizierungsportal der deutschen IHK überprüfen.
- Ein Ausdruck des dUZ ist nicht vorgesegen. Ausdrucke des dUZ sind daher zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
- MAC-User können das dUZ verwenden.
Technische Voraussetzungen
Informationen zu den Voraussetzungen sowie Antworten auf technische Fragen zur eUZ-Webanwendung erhalten Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI). Gerne kontaktieren Sie diese auch direkt:
Aktuelle Hinweise zur elektronischen Beantragung von Exportdokumenten
- Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
- Beim finalen Ausdruck des eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können direkt über die IHK Regensburg bezogen werden.
- Bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen über Dienstleister sollte berücksichtigt werden, dass diese auf alle Vorgänge, die in der eUZ-Webanwendung erfasst sind, vollständigen Zugriff haben.
- Nutzer der eUZ-Webanwendung erhalten einen monatlichen Gebührenbescheid ("Rechnung") in Form einer Sammelfaktura. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich in der eUZ-Webanwendung ansehen.
- Jeder Antrag wird elektronisch archiviert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
- Die Darstellung der eUZ-Webanwendung kann browserbasierend variieren.