Russland-Ukraine-Krieg

Russland - Zehntes Sanktionspaket in Kraft

Am Jahrestag des russischen Überfalls auf die Ukraine, dem 24.02., hat der Europäische Rat ein zehntes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, das die Verantwortlichen weiter unter Druck setzen soll. Die neuen Regeln gelten zusätzlich zu den bisherigen Verboten.
Erneut wurden unter anderem Maßnahmen gegen Personen und Organisationen sowie Wirtschaftssanktionen verabschiedet.
Im Wesentlichen umfasst das neue Paket folgende Kernpunkte:
Weitere 87 Personen und 34 Organisationen werden mit Individualsanktionen belegt, ihre Vermögenswerte in der EU eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Betroffen sind unter anderem Föderationsrats- und Duma-Abgeordnete, führende Vertreter von Regierung, Militär und russischer sowie iranischer Rüstungsindustrie oder Verantwortliche für die Entführung ukrainischer Kinder nach Russland.
Verschärft wurden erneut die Regelungen für den Handel mit Russland. Neben einer Ausweitung der Exportverbote für Dual-Use- und Advanced-Tech-Güter sowie des Luftfahrembargos gilt nun ein Transitverbot für Dual-Use-Güter in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet. Zudem wurden neue Importverbote für Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi verhängt – Produkte, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt.
Zusätzliche Sanktionen gelten unter anderem auch für den Finanzsektor und russische Medien. Darüber hinaus dürfen russische Staatsangehörige und Menschen mit Wohnsitz in Russland keine Positionen in Leitungsgremien von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in der EU bekleiden und keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung gestellt bekommen.
Details zu diesen und weiteren Maßnahmen können Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission nachlesen. Fragen und Antworten finden Sie in englischer Sprache auf der Website der EU-Kommission.
Die Verordnung wurde am 25.02. im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Zudem bietet die Bundesregierung eine gute Zusammenfassung des neuen Sanktionspaketes und der vorangegangenen Beschlüsse auf ihrer Website.

Einen Überblichk zu den EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus finden Sie auch auf dieser Seite unter “Weitere Informationen”.