Vorläufige Einigung auf neue Regeln für Spielzeug-Sicherheit
Die EU-Kommission hatte 2023 die geltenden Vorschriften zur Spielzeug-Sicherheit in der EU überarbeitet. Nun, im April 2025, haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung erzielt. Die Verordnung wird die EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablösen und insbesondere die chemischen Anforderungen weiter verschärfen, den Online-Handel stärker regulieren und für die Spielwarenbranche wohl als eine der ersten den digitalen Produktpass einführen.
Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für Online-Verkäufe und gibt den Inspektoren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.
Die neuen Anforderungen
Aufbauend auf den bestehenden Vorschriften wird die neue Spielzeugsicherheitsverordnung die Sicherheitsanforderungen aktualisieren, die Spielzeug erfüllen muss, um in der EU in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob es in der EU oder anderswo hergestellt wird.
- Besserer Schutz vor schädlichen Chemikalien: Zusätzlich zu den bereits verbotenen Stoffen wird die neue Verordnung die Verwendung von Chemikalien verbieten, die das endokrine System (endokrine Disruptoren) oder das Atmungssystem beeinflussen, Hautallergien auslösen oder für ein bestimmtes Organ toxisch sind. Außerdem wird die Verwendung gefährlicher Bisphenole und Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verboten.
- Bessere Nutzung digitaler Instrumente: Mit der neuen Verordnung müssen alle Spielzeuge einen digitalen Produktpass im Format eines Datenträgers, beispielsweise eines QR-Codes, auf dem Spielzeug haben. Verbraucher oder Behörden können das Produkt, die Konformität und andere Informationen des Spielzeugs leicht einsehen. Importeure müssen an den EU-Grenzen digitale Produktpässe einreichen, auch für online verkauftes Spielzeug. Ein neues IT-System wird alle digitalen Produktpässe an den EU-Außengrenzen überprüfen und die Sendungen ermitteln, die eingehende Kontrollen beim Zoll benötigen.
Die nächsten Schritte
Die politische Einigung bedarf nun der förmlichen Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung sieht aktuell eine Übergangsfrist von 30 Monaten für die Anpassung der Industrie und der Behörden an die neuen Vorschriften vor.
Hier finden Sie den Entwurf der neuen Spielzeugverordnung.