Forschungszulage wird erhöht und vereinfacht

Der von der Bundesregierung beschlossene "Wachstumsbooster" stärkt unter anderem die Investitionen in Forschung. Dazu zählt die Erweiterung der Steuerlichen Forschungsförderung (Forschungszulage) ab 2026.
Um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern, erhöht die Bundesregierung im Zeitraum von 2026 bis 2030 die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 Mio. auf 12 Mio. Euro.
Diese Anhebung des Fördersatzes soll bürokratiearm gestaltet werden. Es erfolgt eine Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen für Unternehmen. Dabei werden die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 % berücksichtigt, was das Verfahren deutlich vereinfacht.