Fördermittel

Digitalbonus Bayern wird verlängert

Das Förderprogramm wird in seiner jetztigen Form bis 30. Juni 2024 verlängert. Anträge können wieder ab dem 10. Januar, 10:00 Uhr, bei der jeweilig zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. In der zweiten Jahreshälfte 2024 soll ein überarbeitetes Programm inkrafttreten.
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio Euro.
Art und Umfang der Förderung
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Nicht förderbar sind beispielsweise Ausgaben für Standardwebsites oder auch Online-Marketing-Maßnahmen. Insgesamt kann der Digitalbonus zwei mal beantragt werden, einmal für Digitalisierungsmaßnahmen und einmal für den Bereich IT-Sicherheit.
Die Förderung gibt es in zwei Ausprägungen:
  • Der Digitalbonus Standard gilt als Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit mit einer Fördersumme von maximal 10.000 EUR.
  • Der Digitalbonus Plus wird bei Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, mit einer Summe von bis zu 50.000 EUR, gewährt. Grundsätzlich beträgt die Zuschusshöhe 50 Prozent.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Digitalbonus oder Sie kontaktieren unsere Berater Michael Vogel, Innovationsreferent oder Magdalena Lerchl, Referentin Digitale Wirtschaft.