Empfängerprüfung bei Überweisungen
Bis zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern.
Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird der Zahlerin oder dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.
Korrekte Angaben auf Rechnungen notwendig
Damit Zahlerinnen oder Zahler die Empfängerüberprüfung reibungslos nutzen können, können Rechnungsstellende einen wesentlichen Beitrag leisten. Dazu müssen aus der Rechnung die Angaben zu Zählungsempfängerin oder Zahlungsempfänger klar und eindeutig hervorgehen – insbesondere die zur IBAN und der zugehörige Name der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Banken und Sparkassen werden ihre Firmenkunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei unterstützen, entsprechende im Zahlungsverkehr genutzte Aliasbezeichnungen zu hinterlegen.
Funktionsweise und Ablauf
Die Bank oder Sparkasse der Zahlerin oder des Zahlers fragt bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Die Antwort zeigt eines von drei möglichen Ergebnissen:
- Name und IBAN stimmen überein.
- Name und IBAN stimmen nahezu überein – nur in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
- Name und IBAN stimmen nicht überein.
Das abweichende Ergebnis (Warnhinweis) erscheint direkt nach der Eingabe der Überweisungsdaten mit der Nachfrage, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll. Bestätigt der Überweisende dies, trägt er das volle Risiko. Aus Vorsicht raten die Kreditinstitute den Zahlenden allerdings, den Zahlungsempfänger bei Unstimmigkeiten zu kontaktieren und mögliche Missverständnisse zu klären.
Die Empfängerüberprüfung kann - gerade in der Übergangszeit, wenn viele Unternehmen und Kunden die neue Regelung noch nicht kennen und technische Systeme von Banken unterschiedlich reagieren - zu Unsicherheiten führen und Zahlungen verzögern.
Für Unternehmen gibt es die Möglichkeit, bei Sammelüberweisungen ein sogenanntes “Opt-Out” zu wählen. In diesem Fall entfällt die Namensprüfung, die Zahlungen laufen technisch durch – das Risiko liegt jedoch vollständig beim Unternehmen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Als Rechnungsstellende können Unternehmen einen wesentlichen Beitrag für eine reibungslose Empfängerüberprüfung leisten, indem sie:
- Daten prüfen: Stammdaten so pflegen, dass Namen exakt mit den Bankangaben übereinstimmen.
- Alias hinterlegen: Mit der Bank klären, ob zusätzliche Handelsnamen als Alias eingetragen werden können.
- Kommunizieren: Auf Rechnungen den korrekten Empfängernamen bzw. Alias klar angeben. Zur Information von Geschäftspartnern und Zahlern stellen einige Banken Mustertexte bereit.
- Prozesse & Software anpassen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und ERP-Systeme VoP-konform arbeiten. Vorgehen bei Warnmeldungen festlegen. Sammelüberweisungen und Opt-Out bewusst abwägen.
- Testen: Vor dem Stichtag Probeüberweisungen durchführen, um mögliche Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.
Quelle: Deutsche Kreditwirtschaft