Fachkräfteeinwanderung
Chancenkarte - Informationen für Arbeitgeber
Seit Juni 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten möglich, mithilfe der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Aber was bedeutet es für Unternehmen, wenn sie eine Bewerbung von einer Fachkraft erhalten, die sich bereits über eine Chancenkarte in Deutschland aufhält?
Das Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung” hat in seinem neuen Flyer die wichtigsten Fragen zur Chancenkarte aus Sicht von Unternehmen beantwortet, darunter:
- Fragen zum Bewerbungsprozess,
- Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen
- Wechsel des Aufenthaltstitels der Fachkraft.