Energieeffizienz und Energieeinsparung

Energieeffizienz und Energieeinsparung

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz) legt Energieverbrauchseinsparziele für Bund, Länder und öffentliche Stellen fest. Darüber hinaus verpflichtet es Unternehmen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, zu Energieeffizienzmaßnahmen sowie zur umfassenden Abwärmenutzung. Es enthält zahlreiche neue Berichts- und Offenlegungspflichten. 

Ziele für den Energieverbrauch

Das Gesetz legt Ziele für die Verringerung des Endenergieverbrauchs und des Primärenergieverbrauchs für Deutschland vor, die in der folgenden Tabelle zusammengetragen sind:
Endenergiebedarf
Primärenergiebedarf
2008
2.544 TWh (Ausgangsbasis)
3.714 TWh (Ausgangsbasis)
2023
minus 26,5 Prozent auf 1.867 TWh
minus 39,3 Prozent auf 2.252 TWh
2045
mind. minus 45 Prozent auf 1.400 TWh
-
Es handelt sich dabei um Ziele in Bezug auf den gesamtdeutschen End- und Primärenergieverbrauch, ohne damit eine Begrenzung des individuellen Verbrauchs von Unternehmen oder privaten Haushalten einzuführen.

Einsparpflichten für den öffentlichen Sektor

Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030 soll der Bund durch von ihm erlassende Maßnahmen jährlich mindestens 45 TWh Endenergie bewirken (also nicht selbst einsparen, sondern durch Gesetze, etc. „anreizen“). Jeder Sektor soll in angemessener Weise beitragen.
Die Länder sollen im gleichen Zeitraum mittels strategischer Maßnahmen jährlich mindestens 3 TWh einsparen. Der Anteil Bayerns am Gesamtziel soll 15,78 % oder  0,473 TWh betragen
Öffentliche Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 1 GWh sollen bis zum Jahr 2045 jährlich 2 Prozent ihres Endenergieverbrauchs einsparen. Ausnahmen gelten für Forschungseinrichtungen, die an Lösungen wissenschaftlicher Problemstellungen arbeiten. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 3 GWh müssen Energie- und Umweltmanagementsysteme eingeführt werden.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz bei der BAFA überwacht die Vorgaben, unterstützt die Länder und Kommunen bei der Erfüllung der Berichtspflichten, sowie das BMWK bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im Bereich Energieeffizienz und baut eine Abwärmeplattform auf.

Umwelt- und Energiemanagementsysteme in Unternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre  nach Inkrafttreten des Gesetzes von mehr als 7,5 GWh müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Alle Unternehmen, die bereits vor dem 18. November 2023 den „7,5 GWh“-Status erfüllt haben, müssen ein UMS oder EMS bis zum 18. Juli 2025 (20 Monate nach Inkrafttreten des EnEfG) einrichten.
Alle Unternehmen, die erst danach die 7,5 GWh-Schwelle überschreiten, müssen ein UMS oder EMS innerhalb von 20 Monaten nach Statuserlangung einrichten.
Die zu einem UMS/EMS verpflichteten Unternehmen müssen darüber hinaus:
  • im Gesetz festgehaltene Kennzahlen dokumentieren (Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführende Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen)
  • technisch realisierbare Energieeinsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung identifizieren und darstellen
  • eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 durchführen (Wirtschaftlichkeit gilt als gegeben, wenn Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Maßnahme nach DIN 17463 nach max. 50 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert ergibt.)
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen für alle Einsparmaßnahmen aus Energie- und Umweltmanagementsystemen nach einschlägigen Gesetzen (EDL-G bzw. EnEfG) innerhalb von drei Jahren Umsetzungsplätze erstellen und veröffentlichen. Das BAFA prüft dies stichprobenartig. Auf Anfrage des BAFA ist die Umsetzung der Maßnahmen elektronisch nachzuweisen. Ausgenommen sind Anlagen nach § 4 BImSchG.
Wegen Unwirtschaftlichkeit nicht aufgenommene Maßnahmen müssen durch einen Zertifizierer/Umweltgutachter/Energieauditor bestätigt werden. Auf Anfrage des BAFA muss dies elektronisch bestätigt werden.

Pflichten für Rechenzentren

Betreiber von Rechenzentren müssen Energie- und Umweltmanagementsysteme einrichten; bei einer Nennanschlussleistung ab 1 MW (öffentliche Rechenzentren ab 300 kW) müssen sie diese ab 2026 zertifizieren lassen.
Umfassende Daten zur Energieerzeugung, -verwendung und -effizienz sind zu veröffentlichen. Rechenzentren sind ab 2024 zu 50 Prozent und ab 2027 zu 100 Prozent bilanziell mit erneuerbarem Strom zu betreiben.
Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz zahlreiche Pflichten für Rechenzentren in Bezug zu Energieverbrauchseffektivität und Abwärme. 

Regelungen zur Nutzung von Abwärme

Unternehmen müssen Abwärme nach dem Stand der Technik vermeiden und anfallende Abwärme auf den technisch unvermeidbaren Teil reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen. Der Stand der Technik bestimmt sich nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) in der aktuell geltenden Fassung. Anfallende Abwärme ist wiederzuverwenden, dabei sind auch Abnehmer auf dem Betriebsgelände und Dritte zu berücksichtigen. Ausgenommen von der Pflicht sind Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 2,5 GWh.
Auf Anfrage müssen Unternehmen gegenüber Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgungsunternehmen potenziell wärmeabnehmenden Unternehmen Auskunft über technische Daten geben. Außerdem müssen sie der Bundesstelle für Energieeffizienz Auskunft  diese Angaben jährlich übermitteln. Sie werden dann in einem öffentlich einsehbaren Register bereitgestellt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sollen gewahrt werden.

Überblickstabelle

Einführung EMS/UMS
§ 8 EnEfG
​Erstellung und
Veröffentlichung von
Umsetzungsplänen
§ 9 EnEfG
Vermeidung und Nutzung von
Abwärme
§ 16 EnEfG
Unternehmen mit einem jährlichem durchschnittlichem Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Jahre von > 7,5 GWh
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Jahre von > 2,5 GWh
Unternehmen mit einem jährlichem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten 3 Jahre > 2,5 GWh
Ausnahme: Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG, soweit spezielle Anforderungen zur Vermeidung von Abwärme bestehen
Spätestens 20 Monate
  • nach Inkrafttreten des ENEfG oder
  • nach Statuserlangung (durchschnittl. Gesamtenergieendverbrauch von 7,5 GWh)
  • In diesem Zeitraum keine Pflicht zu Energieaudits/anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

Für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergiemaßnahmen (DIN EN 17463) und Maßnahmen zur Abwärme-Rückgewinnung
  • Zertifizierungspflicht
  • Nachweispflicht auf Nachfrage der BAFA
Vermeidung von Abwärme nach dem Stand der Technik und Reduzierung der anfallenden Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme
​Zusätzliche Erfassung von Abwärme-Potenzialen i.R.d. EMS/UMS
​Wiederverwendung der Abwärme, wenn möglich und zumutbar

Merkblätter

Das BAFA hat erste Merkblätter veröffentlicht. Sie enthalten Erläuterungen zum Unternehmensbegriff, der Bestimmung des Energieverbrauchs, den Energie- und Umweltmanagementsystemen, den Umsetzungsplänen und zur Meldeplattform für Abwärme. Zudem werden die Bußgeldvorschriften erklärt.

Energie Scouts 2.0

Die IHK-Organisation bietet im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz eine Qualifizierungsmaßnahme für Auszubildende an. Die Azubis sollen als Energie Scouts in ihren Ausbildungsbetrieben dazu beitragen, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen.
Neben den Vorteilen, die eine energetische Optimierung den Ausbildungsbetrieben bietet, erhöht die Qualifizierung in Zeiten knapper Ausbildungsplatz-Bewerber auch die Attraktivität des Ausbildungsunternehmens.
Die IHKs bieten den teilnehmenden Unternehmen mehrere Workshop-Module an. Alle Ausbildungsberufe sind willkommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausgesetzt.
Das erste Modul „Einführung in die Energieeffizienz“ vermittelt ein grundlegendes Verständnis zum Thema Energie von der Erzeugung bis zum Verbrauch sowie Kenntnisse der Energieeffizienz. In den folgenden Modulen geht es um Kommunikation, Projektarbeit sowie um die Arbeit mit Messgeräten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Qualifizierung ist ein praktisches Energieeffizienzprojekt, das die Azubis gemeinsam mit ihrer Ausbildungsleitung oder einem Energiebeauftragten im Betrieb konzipieren und durchführen. Die bundesweit besten Projekte werden einer besonderen Veranstaltung in Berlin vorgestellt und geehrt.
Weitere Informationen zur Initiative finden Sie auf der Homepage der IHK-Plattform Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.
Die Energie Scouts werden im Bezirk der IHK Oberpfalz/Kelheim durch die IHK-Akademie in Ostbayern betreut.

Energieeffizienz-Netzwerke

Die Energiekosten reduzieren, den Unternehmenswert steigern oder den CO₂-Ausstoß senken – das sind nur einige Ziele der Energieeffizienz-Netzwerke in Deutschland. Die Idee der Netzwerke ist einfach: Unternehmen gehen gemeinsam mit Experten in den gezielten Austausch zur Steigerung der Energieeffizienz und erhalten so praxistaugliche Maßnahmen, um den eigenen Betrieb voranzubringen.
Ein Energieeffizienz-Netzwerk ist ein systematischer, zielgerichteter und unbürokratischer Erfahrungs- und Ideenaustausch von in der Regel 8 bis 15, mindestens jedoch 5 Unternehmen oder Unternehmensstandorten über in der Regel 2 bis 3 Jahre zur gemeinsamen Steigerung der Energieeffizienz. Ziel der Netzwerke ist es, dass die Unternehmen dauerhaft eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz und damit potenziell eine spürbare Senkung der Energiekosten erreichen.
Die Unternehmen führen zunächst mit Hilfe einer qualifizierten Energieberatung (intern oder extern) eine Bestandsaufnahme über ihr jeweiliges Einsparpotenzial durch. Sie setzen sich dann für die Laufzeit des Netzwerks je ein eigenes (unverbindliches) Einsparziel sowie aus den kumulierten Zielen aller Unternehmen ein Einsparziel für das Netzwerk insgesamt.
Auf dieser Grundlage beginnt der Erfahrungsaustausch: Während der vereinbarten Laufzeit des Netzwerks treffen sich die Energieexperten aus den beteiligten Unternehmen regelmäßig, um untereinander und ggf. mit externen Fachleuten konkrete Themen und Entwicklungen der Energieeffizienz zu diskutieren. Dies kann auf Wunsch mit gegenseitigen Betriebsbesichtigungen verbunden werden.
Aufgaben und Regeln im Netzwerk, die Arbeit Schritt für Schritt sowie Einsparziele und Monitoring finden Sie im direkt bei der Initiative Energieeffizienz und Klimaschutz-Netzwerke.
In Bayern unterstützt die Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i) die Gründung von Netzwerken.