Artikel 4 KI-Verordnung in Kraft
Seit dem 2. Februar 2025 ist die Verordnung über Künstliche Intelligenz der Europäischen Union (KI-Verordnung, KI-VO) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, die mit KI-Systemen arbeiten, sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit diesen Systemen verfügen. Ziel ist es, Risiken durch unsachgemäße Nutzung zu vermeiden und den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu gewährleisten.
Wer ist betroffen?
Die Schulungspflicht gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln (Anbieter) oder nutzen (Betreiber) – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Entscheidend ist, ob Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit mit KI-Systemen arbeiten.
Rechtsgrundlage: Artikel 4 KI-VO
Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach bestem Wissen und Gewissen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das betroffene Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Dabei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Technische Vorkenntnisse
- Berufserfahrung und Ausbildung
- Art und Kontext des eingesetzten KI-Systems
- Zielgruppe, bei der das System eingesetzt wird
Die Definition von KI-Kompetenz (Artikel 3 Nr. 56 KI-VO) umfasst nicht nur technisches Wissen, sondern auch das Verständnis von Risiken und Chancen sowie die Fähigkeit zur sachkundigen Anwendung.
Schulungspflicht – was bedeutet das konkret?
Nach Einschätzung der EU-Kommission reichen Gebrauchsanweisungen von KI-Systemen in der Regel nicht aus, um die Anforderungen des Artikels 4 zu erfüllen. Vielmehr sind gezielte Schulungen erforderlich, die auf den Kenntnisstand der Beschäftigten sowie den Einsatzkontext abgestimmt sind.
Besonders bei sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen sieht die Verordnung in Artikel 26 ausdrücklich vor, dass das Personal praktisch geschult werden muss, um die Systeme angemessen nutzen und beaufsichtigen zu können.
Was ist derzeit mindestens zu empfehlen?
Bis zur Veröffentlichung verbindlicher Leitlinien (voraussichtlich im August 2025) liegt es an den Unternehmen selbst, die Schulungsverpflichtung umzusetzen. Folgende Maßnahmen gelten aktuell als Mindeststandard:
Checkliste:
- Monitoring: Übersicht über eingesetzte KI-Systeme im Unternehmen, verbundene Risiken und betroffene Beschäftigte.
- Klärung der Rolle: Einordnung des Unternehmens als Anbieter oder Betreiber von KI.
- Kompetenzbewertung: Analyse der vorhandenen Kenntnisse im Unternehmen und Bedarfsermittlung für Schulungen.
- Interne Richtlinie: Entwicklung einer unternehmensinternen KI-Richtlinie und entsprechende Kommunikation an die Beschäftigten.
- Dokumentation: Nachvollziehbare Aufzeichnung aller Maßnahmen zur Erfüllung der Schulungspflicht.