Nr. 4139848
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Versicherungswirtschaft

Sie betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34c/d/f/h/oder i GewO? Dann sollten Sie Ihr Impressum auf Aktualität prüfen.

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Alle ungebundenen Vermittler, also Makler und Mehrfachagenten, die nicht nur einem Versicherer zuarbeiten, sowie Versicherungsberater brauchen eine Gewerbeerlaubnis. Dafür muss unter anderem eine Mindestqualifikation (Sachkundeprüfung IHK oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation) nachgewiesen werden.

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