Impressum von gewerberechtlichen Erlaubnisinhabern

Sie haben einen Internetauftritt und eine Erlaubnis nach §§ 34d/34f/34h/34i Gewerbeordnung (GewO) oder als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO bzw. sind nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler befreit? Dann prüfen Sie bitte, ob Ihr Internet-Impressum stimmt.

Aufsichtsbehörde

Als Inhaber einer Gewerbeerlaubnis/Erlaubnisbefreiung der IHK müssen Sie auf Ihrer Website die Anschrift Ihrer Aufsichtsbehörde korrekt angeben – das heißt mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Internetadresse. Bitte beachten Sie, dass die IHK für München und Oberbayern, zuständige Aufsichtsbehörde für oben genannte Gewerbetreibende mit Sitz in Bayern (ausgenommen der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg),  ist. Die richtige und vollständige Anschrift lautet:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
www.ihk-muenchen.de

Berufskammer

Gewerbetreibende nach §§ 34d/34f/34h/34i GewO müssen zusätzlich ihre Berufskammer, das heißt die IHK, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben, mit deren genauer Anschrift und Internet-Adresse angeben. Befindet sich der Sitz in der Oberpfalz oder im Landkreis Kelheim, dann lautet die Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Straße 12
93047 Regensburg
www.ihk-regensburg.de
Beachten Sie bitte:
In unserer täglichen Auskunftspraxis müssen wir leider immer wieder erfahren, dass Abmahner versuchen, Fehler bei Informationspflichten und damit auch im Internet-Impressum für massenhafte kostenpflichtige Abmahnungen aufzugreifen. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend, das Internet-Impressum stets aktuell zu halten.
Musterbeispiele und weitere Informationen haben wir für Sie in unserem IHK-Merkblatt „Internet-Impressum bei erlaubnispflichtigen Gewerben nach § 34c/d/f/h/i GewO“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) zusammengestellt.