Kleine Fachkunde, Ortskundeprüfung entfällt

Nachweis der kleinen Fachkunde für das Fahrpersonal

Kleine Fachkundeprüfung für Fahrpersonal in Taxen, Mietwagen, und den gebündelten Bedarfsverkehr
Ab 02.08.2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer.
Stattdessen ist eine kleine Fachkundeprüfung für das Fahrpersonal vorgesehen.
Deren Inhalt und welche Stelle diese Prüfung abnehmen soll, ist noch nicht bekannt. Daher gibt es für das Bundesland Bayern eine Übergangslösung Kleine Fachkunde Übergangsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 329 KB) .
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.
Das bedeutet, dass ab 02.08.2021 keine Ortskundeprüfung abgelegt werden muss.