Daten im Linien- und Gelegenheitsverkehr

Mobilitätsdatenverordnung ab 01.07.2022

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Es müssen mehr und bessere Mobilitätsdaten bereitgestellt werden. Daten sind die Grundlage für attraktive Angebote und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. Durch die Mobilitätsdatenverordnung werden nun Echtzeitdaten u.a. aus dem ÖPNV verfügbar gemacht. Dabei geht es z.B. um Daten zur Auslastung - auch an Bahnhöfen, zu Störungen und zur Verfügbarkeit und Auslastung von Taxen oder Mietwägen im Verkehr oder an Stationen. Mit diesen Informationen können Verkehre künftig effizienter und nachhaltiger gesteuert werden. Sie sind außerdem die Basis für die Entwicklung von Mobilitätsapps, mit denen die Menschen ihre Wege bedürfnisgerecht planen können.
Die Daten müssen ab dem 1. Juli 2022 über die Mobilithek – den nationalen Zugangspunkt verfügbar gemacht werden. Hierdurch soll eine effektivere Kontrolle von Vorgaben des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ermöglicht und so für einen fairen Wettbewerb unter den Verkehrsformen gesorgt werden.
Die bereitzustellenden Echtzeitdaten verbessern die Übersicht über das öffentliche Verkehrsangebot und ermöglichen den Ländern und Kommunen eine zielgerichtete Verkehrslenkung. Damit soll mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Personenbeförderung ermöglicht werden.
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