Verkehr und Logistik

Einführung in die Ladungssicherung

Ladungssicherung gewinnt als Merkmal von Transportqualität immer mehr an Bedeutung. Sie basiert u.a. auf folgenden

Rechtsgrundlagen

  •  StVO § 22 Abs. 1
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
  •  StVO § 23
Regelt die Verantwortung für die verkehrssichere Verstauung durch den Fahrzeugführer       
  •  StVZO § 30 Abs. 1          
„Fahrzeuge müssen so aufgebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als vermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.“
  •  StVZO § 31
Regelt die Verantwortlichkeit von Fahrzeugführer und Fahrzeughalter dafür, dass das Fahrzeug in betriebs- und verkehrssicherem Zustand im Straßenverkehr eingesetzt wird
  •  HGB § 412, 451a 
Das Transportrecht gibt grundsätzlich dem Absender die Verantwortung für die beförderungssichere Beladung von Fahrzeugen. Im Falle spezieller Transportfahrzeuge, oder falls eine andere vertragliche Vereinbarung existiert sowie im Umzugsverkehr, kann die Verantwortung jedoch auch beim Frachtführer liegen. 
  • Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV 70):
Sie stellt fest, dass Fahrzeugaufbauten so beschaffen sein müssen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen oder Umfallen gesichert ist oder werden kann. Ist eine ausreichende Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein. Pritschenaufbauten und Tieflader müssen mit Verankerungen für Zurrmittel zur Ladungssicherung ausgerüstet sein.

Empfehlungen

In den bezeichneten Vorschriften ist nicht konkret festgelegt, wie die Ladungssicherung zu erfolgen hat. Damit der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer ihrer Verantwortung gerecht werden können, müssen zunächst einmal zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Zur Ladungssicherung müssen geeignete Einrichtungen und Hilfsmittel vorhanden sein und verwendet werden.
  • Die Fahrer müssen ausreichende Kenntnisse über Ladungssicherungsmethoden und über die Ermittlung der erforderlichen Haltekräfte besitzen.
Beide Voraussetzungen lassen sich nur erfüllen, wenn die Ladungssicherung ein Thema der Betriebsführung und in das Qualitätsmanagement des Betriebes integriert ist. Die Auswahl des für die jeweilige Transportaufgabe geeigneten Fahrzeugs sowie der notwendigen Ladungssicherungseinrichtungen ist eine Grundvoraussetzung des sicheren Transports. Beim Transport sollte der Schwerpunkt der Ladung so niedrig wie möglich in der Längsmitte des Fahrzeuges liegen.
Während des Transportes wirken Beschleunigungs-, Verzögerungs- und Fliehkräfte auf die Ladung. Gleichzeitig wirken Vertikalkräfte durch Straßenunebenheiten. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie bei verkehrsüblichen Fahrzuständen bis hin zu Ausweichmanövern und Vollbremsungen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann.
Als Hilfe für die Auswahl der ‘richtigen’ und sachgerechten Methodik zur Ladungssicherung gibt es Richtlinien und Empfehlungen, die auch von Gerichten in einem Rechtsstreit zur Klärung des Sachverhalts herangezogen werden:

DIN-Normen u.a.

  • DIN EN 75410-1: Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung bis 3,5 t zGG
  • DIN ISO 27955: Ladungssicherung in Pkw, Pkw-Kombi und Mehrzweck-Pkw
  • DIN ISO 27956: Ladungssicherung in Kastenwagen
  • DIN EN 12642: Aufbauten an Nutzfahrzeugen -Mindestanforderungen (anzuwenden ab 3,5 t zGG)
  • DIN EN 12640: Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen
  • DIN EN 12641-1: Wechselbehälter - Planen
  • DIN EN 12641-2: Curtainsider
  • DIN EN 12195-1: Berechnung von Sicherungskräften
  • DIN EN 12195-2: Zurrmittel aus Chemiefasern
  • DIN EN 12195-3: Zurrketten
  • DIN EN 12195-4: Zurrdrahtseile
Zu beachten: Ziffern und Nummerierungen können sich ändern und neue Normen hinzukommen!

VDI-Richtlinien u.a:

  • VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“   
    • Blatt 1 Ausbildung und Inhalte
    • Blatt 2 Sicherungs- und Zurrkräfte
    • Blatt 3.1 Zurrmittel
    • Blatt 3.2 Ladungssicherungshilfsmittel
    • Blatt 4 Lastverteilpläne
    • Blatt 5 Ladungssicherung in QM-Systemen
    • Blatt 6 Zusammenladung von Stückgütern
    • Blatt 7 Kombinierter Ladungsverkehr
    • Blatt 8 Autotransporter
    • Blatt 9 Papierrollen
    • Blatt 11 Betonstahl
    • Blatt 12 Getränkeprodukte
    • Blatt 13 Großraum- und Schwertransporte
    • Blatt 15 Rutschhemmende Materialien
    • Blatt 16 Transporter bis 7,5 t zGG
    • Blatt 17 Absetzbehälter
    • Blatt 19 Gewickelte Bänder aus Stahl, Bleche und Formstahl
Einige „Blätter“ davon sind zur Konkretisierung weiter unterteilt.
Die Richtlinien werden regelmäßig überprüft, überarbeitet und ergänzt! Nummerierungen können sich ändern.

Weitere Regelungen

Im Rahmen der Fahrzeugbeladung müssen selbstverständlich auch die Vorschriften über die höchstzulässigen Fahrzeuggewichte und Achslasten beachtet werden. Werden Gefahrgüter befördert, gibt es im ADR zusätzliche Verantwortlichkeiten.

Schulungen

Regelmäßige Schulungen zur Ladungssicherung sind mittlerweile auch im Rahmen der Kraftfahrerqualifikation/-weiterbildung vorgeschrieben. Es ist empfehlenswert, die alle fünf Jahre nachzuweisenden 35 Stunden Weiterbildung so zu organisieren, dass einmal pro Jahr auch Ladungssicherung mit unterrichtet wird.

Ansprechpartner und Lehrmaterial

  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
    Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
    Tel. 040/3980-0, Fax 040/39801666
    Videos und Lehrbücher im „Medienshop“ unter www.bg-verkehr.de
  •  Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) (Hrsg.):
    GDV-Dienstleistungs GmbH
    Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg,
    Tel. 040/334490, Fax 040/334497080
  • BGL e.V. - BDF Infoservice GmbH., Breitenbachstraße 1 60487 Frankfurt/Main
    Tel. 069/7919-285 oder -267.
    Fax 069/7919-227
    E-Mail bgl@bgl-ev.de
  • „Ladungssicherungshandbuch“
    www.tis-gdv.de
  • BGL-Praxishandbuch: Laden und Sichern
    www.bgl-ev.de
  • Auch die einschlägigen Fachverlage bieten Lehrbücher, Checklisten etc. an