Gefahrgut für Fahrer

Gefahrgutfahrer

Die ADR-Schulungsbescheinigung

Grundlage für die Schulung der Gefahrgutfahrer ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), konkret das Kapitel 8.2.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern, benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung. Diese Bescheinigung wird von der IHK mit Lichtbild ausgestellt.
Man unterscheidet zwischen Fahrern von
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden
  • Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit transportiert werden
  • und Fahrern, die gefährliche Versandstücke bzw. Güter in loser Schüttung (Schüttgüter) befördern, und zwar in - mit orangefarbenen Tafeln - kennzeichnungspflichtigen Mengen

Basiskurs

In jedem Fall ist ein Basiskurs mit anschließender Prüfung verpflichtend. Hierdurch werden die nötigen Kenntnisse zur Behandlung aller Gefahrgüter im Versandstück- oder Schüttgutbereich mit Ausnahme von Sprengstoffen und Gegenständen, die Sprengstoffe enthalten, (Gefahrgutklasse 1) sowie radioaktiven  Stoffen (Gefahrgutklasse 7) vermittelt. Ein Basiskurs umfasst 19 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Dies entspricht in der Regel einem Umfang von 2,5 Tagen.

Aufbaukurse

Kenntnisse im Umgang mit den Gefahrgutklassen 1 und 7 werden in den entsprechenden Aufbaukursen vermittelt. Diese können erst nach einem zuvor bestandenen Basiskurs belegt werden und umfassen jeweils weitere acht Unterrichtseinheiten, also inklusive Prüfung etwa einen Tag.
Fahrer von Tankfahrzeugen und gleichgestellten Fahrzeugen (s.o.) müssen zusätzlich zum Basiskurs einen Aufbaukurs Tank absolvieren. Dieser erstreckt sich über 13 Unterrichtseinheiten, was inklusive Prüfung einem Umfang  von etwa 1,5 Tagen entspricht.

Gültigkeit

Die ADR-Schulungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren . Für die Verlängerung der Gültigkeit ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Diese kann bis zu einem Jahr vor Ablauf erfolgen, ohne dass Gültigkeitszeit verloren geht. Die ADR-Schulungsbescheinigung wird dann wieder ab dem Ablaufdatum verlängert. Eine Auffrischungsschulung umfasst alle Inhalte des Basiskurses sowie aller Aufbaukurse und kann daher von jedem Gefahrgutfahrer genutzt werden. Die Kursschwerpunkte orientieren sich am Vorwissen und dem Bedarf der Kursteilnehmer. Der Zeitaufwand beträgt zwölf Unterrichtseinheiten, also inklusive Prüfung etwa 1,5 Tage.
Wenn die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung überschritten wird, ist keine Verlängerung durch eine Auffrischungsschulung mehr möglich. In diesem Fall muss erneut ein Basiskurs (plus ggf. nötige Aufbaukurse) absolviert werden.

Kosten

Die IHK-Prüfungsgebühren für den Erwerb der ADR-Schulungsbescheinigung betragen 75,00 Euro für die Basiskurs- und die Auffrischungsprüfung und 75,00 Euro für die Prüfung nach einem Aufbaukurs. Die Lehrgangsgebühren legt jeder Veranstalter selbst fest. Die Kosten für eine Wiederholungsprüfung betragen 75,00 Euro.

Anerkannte Lehrgangsveranstalter

ADR-Schulungen können ausschließlich von Veranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK anerkannt sind. Dies garantiert eine bundesweit einheitliche und hohe Qualität der Ausbildung für Gefahrgutfahrer.  Im Zentrum des Anerkennungsverfahrens steht die Qualifikation des/der Referenten. In Bayern findet hier immer auch ein Gutachter-Gespräch vor der IHK statt.
Als Vorbereitungsmaßnahme verweisen wir auf ein entsprechendes Angebot der IHK Reutlingen
Folgende Veranstalter sind im Bezirk der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim für Erst- und Auffrischungsschulungen anerkannt:
TÜV Süd Akademie GmbH
Im Gewerbepark C 35, 93059 Regensburg
Tel. 0941 46406-0,
Schulungsstätten in: Regensburg
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport inkl. Explosiv-Stoffe & Radioaktive-Stoffe, Auffrischungsschulung
Verkehrsausbildungszentrum i.d.OPf.
Nabburger Str. 1, 93057 Regensburg
Tel. 0941 7985133
Schulungsstätten in: Regensburg, Amberg, Cham, Weiden
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport inkl. Explosiv-Stoffe, Auffrischungsschulung
Drivers Point GmbH
Dr.-Gessler-Str. 10a, 93051 Regensburg
Tel. 0941 9925830
Schulungsstätte in: Regensburg
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport, Auffrischungsschulung
VAZ Cham GmbH
Further Str. 33 a, 93413 Cham
Tel. 09971 767678
Schulungsstätte in: Cham
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport, Auffrischungsschulung
Verkehrsinstitut und Fahrschule Preißl GmbH
Schwandorfer Str. 11, 93128 Regenstauf
Tel. 09402 6048
Schulungsstätte in: Regenstauf
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport, Auffrischungsschulung
Hitzler Christian Consulting
Kellerweg 10, 93455 Traitsching
Mail: hitzlerchristian@yahoo.de
Schulungsstätte in: Regenstauf
Versandstück-/Schüttgut-, Auffrischungsschulung
Josef Rädlinger Verkehrsakademie GmbH
Rädlinger Allee 1, 93413 Cham
Tel. 09971 40038259
Schulungsstätte in: Weiding
Versandstück-/Schüttgut-, Tanktransport, Auffrischungsschulung
Die IHK überwacht die anerkannten Schulungsveranstalter und nimmt die Prüfung der Gefahrgutfahrer ab.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfung findet direkt bei der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim statt. Eine Anmeldung ist jederzeit ausschließlich online möglich. Liegt die Anmeldung bei der IHK Regensburg vor, erfolgt die Einladung etwa fünf Tage vor dem Prüfungstermin.
Laden Sie bei der Anmeldung Ihre aktuell gültige ADR-Schulungsbescheinigung mit Vorder- und Rückseite hoch! Wurde kein Nachweis bei der Anmeldung hochgeladen, wird die Anmeldung abgelehnt.
An allen Terminen finden auch Wiederholungsprüfungen statt!

Unterweisungspflicht für Fahrzeugführer ohne ADR-Schulungsbescheinigung

Gemäß ADR unterliegen auch Fahrzeugführer einer Unterweisungspflicht, die keine ADR-Schulungsbescheinigung benötigen. Dies betrifft:
  • Beförderungen von gefährlichen Gütern, bei denen keine Kennzeichnungspflicht mit orangefarbenen Tafeln besteht
  • Kleinstmengenbeförderer, beispielsweise Kleintransporteure oder Kurierdienste
Der Inhalt der Unterweisung muss hierfür eine Einführung , eine aufgabenbezogene Unterweisung sowie eine Sicherheitsunterweisung umfassen. Die Dauer sowie ein Zeit-Intervall sind nicht konkret festgelegt. Die Unterweisung muss dokumentiert und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufbewahrt werden. Bei Vorschriftenänderungen ist die Unterweisung in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungen zu ergänzen.
Zur Sicherstellung einer angemessenen Unterweisung empfiehlt die IHK Regensburg die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs. Die Fahrzeugführer erhalten hierdurch alle erforderlichen Informationen, eine ADR-Schulungsbescheinigung für 5 Jahre und sind in dieser Zeit auf dem gleichen Kenntnisstand wie Fahrzeugführer, die gemäß ADR einer Schulungspflicht unterliegen.