Fachkundeprüfung

Güterkraftverkehr

Hintergrund und Voraussetzungen

Unternehmer im Straßentransportgewerbe, die Güterkraftverkehr betreiben, benötigen hierfür eine Erlaubnis oder EU-Lizenz des zuständigen Landratsamtes oder der zuständigen Stadtverwaltung (bei einem Firmensitz in den kreisfreien Städten Amberg, Regensburg und Weiden).
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind
  1. ein Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Güterkraftverkehrsunternehmens, in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK
  2. sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
Abzulegen ist die Prüfung durch den Verkehrsleiter. Dies ist in der Regel der Unternehmer selbst, alternativ eine zur Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellte Person.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt Prüfungen für Bewerber mit Wohnsitz in der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim durch. Die  Prüfungstermine werden nach Bedarf etwa alle sechs bis acht Wochen festgelegt. Eine Anmeldung ist jederzeit ausschließlich online möglich. Liegt die Anmeldung bei der der IHK Regensburg vor, erfolgt die Einladung etwa 10 Tage vor dem Prüfungstermin. Die Prüfungsgebühr beträgt 270,00 Euro.

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je zwei Stunden sowie einem mündlichen Teil von 30 Minuten. Sie umfasst folgende Bereiche:
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransporte und Recht der Beförderung lebender Tiere
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumente
  • Steuerrecht
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation und Beförderungspreise
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Telematik
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind
  • Arbeitsschutz
  • Verkehrssicherheit - Regeln für die Ladungssicherung
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten, Bedeutung und Inhalte der Beförderungsdokumente sowie Frachtabfertigung
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Prüfungsbereichen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 654 KB).

Prüfungsvorbereitung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl und bei der Auswahl der Schulungsveranstalter um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung der entsprechenden Informationen stellt eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar.
Beispiele für Lehrbücher, die zur Vorbereitung der Eignungsprüfung dienen:
Weiterhin bieten beispielsweise folgende Veranstalter Vorbereitungskurse an:
Einige Veranstalter haben Ihre Vorbereitungskurse in Präsenzunterricht reduziert und bieten ab sofort auch Kurse online an. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die Veranstalter oder informieren Sie sich auf deren Website.
Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung der Lehrgangsveranstalter bzw. der Fachliteratur auf dieser Seite ist keine Wertung verbunden. Die Auflistung bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK.

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum 4. Dezember 2009 bereits ohne Unterbrechung eine mindestens zehnjährige, leitende Tätigkeit (1999 bis 2009 durchgehend!) in einem Unternehmen ausgeübt haben, das gewerblichen Güterkraftverkehr (keinen Werkverkehr) betreibt. Die Anerkennung der Fachkunde ist bei der IHK zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen. Die Gebühr für das Fachgespräch beträgt 95,00 Euro.
Ebenfalls ist keine Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bestanden haben. Dies trifft auf folgende Ausbildungen zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:
  • Speditionskaufmann (Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
  • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
  • Verkehrsfachwirt
  • Dipl.-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition (Berufsakademien Lörrach und Mannheim)
  • Dipl.-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik (Fachhochschule Heilbronn)
  • B.A. Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr (Hochschule Heilbronn)
Die Gebühr für die Anerkennung oder Umschreibung einer Fachkundebescheinigung beträgt 35,00 Euro.
Auch für das ausstellen einer Zweitschrift ist eine Gebühr von 35,00 Euro zu entrichten.
Detailliertere Informationen zur Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 654 KB).
Wer als Unternehmen gewerblich gegen Entgelt Güter transportieren will, benötigt eine Erlaubnis bzw. eine EU-Lizenz von der Verkehrsbehörde. Eine Voraussetzung dafür ist die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens.