Fachkundeprüfung

Taxi- und Mietwagenverkehr

Hintergrund und Voraussetzungen

Unternehmer im Personenbeförderungsgewerbe, die Verkehr mit Taxi oder Mietwagen betreiben, benötigen hierfür eine Genehmigung des zuständigen Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadtverwaltung.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind
  1. ein Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK
  2. sowie die persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes
Abzulegen ist die Prüfung durch den Unternehmer selbst oder durch die zur Führung der Geschäfte bestellte Person.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt Prüfungen für Bewerber mit Wohnsitz in der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim durch. Die  Prüfungstermine  werden nach Bedarf etwa alle acht bis zwölf Wochen festgelegt. Eine Anmeldung ist jederzeit ausschließlich online möglich. Liegt die Anmeldung bei der der IHK Regensburg vor, erfolgt die Einladung etwa 10 Tage vor dem Prüfungstermin. Die Prüfungsgebühr beträgt 270,00 Euro. 

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je einer Stunde und ggf. einem mündlichen Teil von 30 Minuten. Sie umfasst folgende Bereiche:
  • Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxi- und Mietwagenverkehr
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts
  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
  • Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich ist
Detailliertere Angaben zu den einzelnen Prüfungsbereichen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 496 KB).

Prüfungsvorbereitung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl und bei der Auswahl der Schulungsveranstalter, um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung der entsprechenden Informationen stellt eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar.
Beispiele für Lehrbücher, die bei einer fachlich adäquaten Vorbereitung der Eignungsprüfung helfen:
Weiterhin führen beispielsweise folgende Veranstalter Vorbereitungskurse im IHK-Bezirk durch:
Einige Veranstalter haben Ihre Vorbereitungskurse in Präsenzunterricht reduziert und bieten ab sofort auch Kurse online an. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die Veranstalter oder informieren Sie sich auf deren Website.
Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung von Lehrgangsveranstaltern und der Fachliteratur auf dieser Seite ist keine Wertung verbunden. Sie bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Veranstalter in anderen Regionen erfahren Sie über die örtlich zuständige IHK.

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur Führung des Unternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben (siehe Prüfungsanforderungen) und deren Ende darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Anerkennung der Fachkunde ist bei der IHK zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen. Die Gebühr für das Fachgespräch beträgt 95,00 Euro.
Ebenfalls keine Eignungsprüfung ist notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben. Dies trifft auf folgende Abschlüsse zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:
  • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt
  • Betriebswirt der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie (DAV)
  • Dipl.-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik (Fachhochschule Heilbronn)
  • Dipl.-Verkehrswirtschaftler (Technischen Universität Dresden)
  • B.A. Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr (Hochschule Heilbronn)
Detailliertere Informationen zur Fachkundeprüfung im Taxi- und Mietwagenverkehr entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 496 KB).
Um eine Genehmigung als Taxi- oder Mietwagenunternehmer zu bekommen, braucht man einen Nachweis über die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens.