Verkehr und Logistik
Berufskraftfahrerqualifikation und -prüfung
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die beruflich Güter oder Personen mit Kraftfahrzeugen befördern, haben zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine besondere Qualifizierung nachzuweisen.
Betroffen ist Fahrpersonal von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder von Fahrzeugen im Personenverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1 D1E, D, DE mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Diese müssen zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis, auch noch eine Grundqualifikation nachweisen.
Die Umsetzung der Vorgaben der EU erfolgte in Deutschland durch das „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güterkraft – oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG)“ (PDF-Datei · 153 KB). Ergänzt wird dieses durch die „Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)“ (PDF-Datei · 125 KB).
Details zu dieser Thematik erhalten Sie unter „Weitere Informationen“ sowie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität .
Beratung und Auskunft erhalten Sie bei Andreas Jerouschek und dem Merkblatt Verkehr_Berufskraftfahrer_Grundinformation (PDF-Datei · 661 KB)
Zur Prüfung Grundqualifikation Berufskraftfahrer melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss!
Anmeldeschluss
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Prüfung
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17. September 2023
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28. September 2023
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15. Oktober 2023
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26. Oktober 2023
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19. November 2023
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30. November 2023
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10. Dezember 2023
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21. Dezember 2023
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14. Januar 2024
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25. Januar 2024
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29. Januar 2024
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09. Februar 2024
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18. Februar 2024
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29. Februr 2024
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29. Februar 2024
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11. März 2024
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17. März 2024
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28. März 2024
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28. März 2024
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09. April 2024
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14. April 2024
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25. April 2024
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02. Mai 2024
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13. Mai 2024
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12. Mai 2024
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23. Mai 2024
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16. Juni 2024
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27. Juni 2024
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14. Juli 2024
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25. Juli 2024
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15. September 2024
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26. September 2024
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20. Oktober 2024
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31. Oktober 2024
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17. November 2024
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28. November 2024
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08. Dezember 2024
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19. Dezember 2024
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- Liegt bei der Anmeldung kein entsprechender Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (Eintrag im BQR-Register vom KBA) vor, wird die Anmeldung abgelehnt.
- Für “UMSTEIGER” und “QUEREINSTEIGER” laden Sie bitte bei der Anmeldung den entsprechenden Nachweis (Führerschein, FQN, Fachkundebescheinigung) als Nachweis zur jeweiligen Berechtigung zusätlich mit hoch. Sind keine Nachweise bei der Anmeldung mit hochgeladen, wird die Annmeldung abgelehnt.
- Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte, müssen die korrekte und richtige Übertragung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) der bereits abgeschlossenen durchgeführten Unterrichtung, spätestens zur Prüfungsanmeldung sicherstellen. Der BQR-Eintrag zur Unterrichtung wird bei der Anmeldung geprüft, ist dieser nicht vorhanden, wird die Anmeldung abgelehnt.
- Eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen direkt vor Ort am Prüfungstag erfolgt NICHT!
Musterprüfungen finden Sie als Download unter "Weitere Informationen".
Das Verkehrsgewerbe sieht sich aktuell einem immer größer werdenden Problem der Fahrerknappheit gegenüber und unternimmt vielfältige Bemühungen, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen zu steigern.
Nähere Informationen dazu:
Nähere Informationen dazu:
Für entsprechende Qualifizierungsmaßnnahmen: Erwerb des Führerscheins, Grundqualifikation/Weiterbildung (beispielsweise über das Qualifizierungschancengesetz) gibt es auch spezifische Fördermöglichkeiten.
Kontaktieren Sie dazu auch Ihre Arbeitsagentur.
Kontaktieren Sie dazu auch Ihre Arbeitsagentur.
Die BALM-Förderprogramme für Unternehmen des Güterkraftverkehrs stellen Mittel für die Berufskraftfahrerausbildung (die sowohl den Führerschein als auch die Grundqualifikation beinhaltet) zur Verfügung. Auch Sprachkurse und weitere Maßnahmen sind über diese Programme förderfähig.