Verkehr und Logistik

Berufskraftfahrerqualifikation und -prüfung

Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die beruflich Güter oder Personen mit Kraftfahrzeugen befördern, haben zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine besondere Qualifizierung nachzuweisen.
Betroffen ist Fahrpersonal von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder von Fahrzeugen im Personenverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen D1 D1E, D, DE mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Diese müssen zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis, auch noch eine Grundqualifikation nachweisen.
Details zu dieser Thematik erhalten Sie unter „Weitere Informationen“ sowie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität .

Beratung und Auskunft erhalten Sie bei Andreas Jerouschek und dem Merkblatt Verkehr_Berufskraftfahrer_Grundinformation (PDF-Datei · 661 KB)

Zur Prüfung Grundqualifikation Berufskraftfahrer melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an.
Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss!
Anmeldeschluss
Prüfung
17. September 2023
28. September 2023
15. Oktober 2023
26. Oktober 2023
19. November 2023
30. November 2023
10. Dezember 2023
21. Dezember 2023
14. Januar 2024
25. Januar  2024
29. Januar 2024
09. Februar 2024
18. Februar 2024
29. Februr 2024
29. Februar 2024
11. März 2024
17. März 2024
28. März 2024
28. März 2024
09. April 2024
14. April 2024
25. April 2024
02. Mai 2024
13. Mai 2024
12. Mai 2024
23. Mai 2024
16. Juni 2024
27. Juni 2024
14. Juli 2024
25. Juli 2024
15. September 2024
26. September 2024
20. Oktober 2024
31. Oktober 2024
17. November 2024
28. November 2024
08. Dezember 2024
19. Dezember 2024

  • Liegt bei der Anmeldung kein entsprechender Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen (Eintrag im BQR-Register vom KBA) vor, wird die Anmeldung abgelehnt.
  • Für “UMSTEIGER” und “QUEREINSTEIGER” laden Sie bitte bei der Anmeldung den entsprechenden Nachweis (Führerschein, FQN, Fachkundebescheinigung) als Nachweis zur jeweiligen Berechtigung zusätlich mit hoch. Sind keine Nachweise bei der Anmeldung mit hochgeladen, wird die Annmeldung abgelehnt.
  • Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte, müssen die korrekte und richtige Übertragung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) der bereits abgeschlossenen durchgeführten Unterrichtung, spätestens zur Prüfungsanmeldung sicherstellen. Der BQR-Eintrag zur Unterrichtung wird bei der Anmeldung geprüft, ist dieser nicht vorhanden, wird die Anmeldung abgelehnt.
  • Eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen direkt vor Ort am Prüfungstag erfolgt NICHT!

Musterprüfungen finden Sie als Download unter "Weitere Informationen".
Das Verkehrsgewerbe sieht sich aktuell einem immer größer werdenden Problem der Fahrerknappheit gegenüber und unternimmt vielfältige Bemühungen, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen zu steigern.
Nähere Informationen dazu:
Für entsprechende Qualifizierungsmaßnnahmen: Erwerb des Führerscheins, Grundqualifikation/Weiterbildung (beispielsweise über das Qualifizierungschancengesetz) gibt es auch spezifische Fördermöglichkeiten.
Kontaktieren Sie dazu auch Ihre Arbeitsagentur.
Die BALM-Förderprogramme für Unternehmen des Güterkraftverkehrs stellen Mittel für die Berufskraftfahrerausbildung (die sowohl den Führerschein als auch die Grundqualifikation beinhaltet) zur Verfügung. Auch Sprachkurse und weitere Maßnahmen sind über diese Programme förderfähig.