Ergänzung im Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz

Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. In § 11 wurden nun die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert.
Die aktualisierte Aushangvorlage finden Sie unter “Weitere Informationen”.