Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen
Brandschutz in Hotels und Gaststätten
Gerade in Hotels und Gaststätten ist Brandschutz ein großes Problem. Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten.
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für Hotels und Gaststätten?
- Wann besteht Bestandsschutz?
- Was ist der Unterschied zwischen baulichem und betrieblichem Brandschutz?
- Wann besteht Handlungsbedarf für bestehende Hotel- und Gaststättenbetriebe?
- Wie geht man bei Änderungen an bestehenden Hotel- und Gaststättenbetrieben vor?2737082
- Wann ist ein Brandschutznachweis bzw. -konzept erforderlich?
- Wen kann man mit einer Brandschutzplanung und -prüfung beauftragen?
- Wer haftet im Schadenfall?
- Welche freiwilligen Maßnahmen sind sinnvoll?
- Welchen Mehrwert bringen Brandschutzmaßnahmen?
Welche Rechtsgrundlagen gelten für Hotels und Gaststätten?
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist immer anzuwenden. Für größere Beherbergungsbetriebe gilt zusätzlich die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV), für größere Schank- und Speisewirtschaften dient die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zur Orientierung. Entscheidend sind die Anzahl der Gastbetten und Plätze.
Wann besteht Bestandsschutz?
Bestandsschutz gilt nur für genehmigte und genehmigungskonform errichtete Gebäude sowie für Gebäude, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung dem geltenden Recht entsprochen haben. Bei wesentlichen baulichen Änderungen oder erheblichen Gefahren kann die Behörde Nachrüstungen verlangen. Für den Bestandsschutz ist grundsätzlich der Eigentümer beweispflichtig, nicht die Bauaufsichtsbehörde.
Was ist der Unterschied zwischen baulichem und betrieblichem Brandschutz?
- Baulich: u. a. Gebäudestruktur, Rettungswege, Feuerwiderstandsfähigkeit, Bauteile und -stoffe
- Anlagentechnisch: u. a. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Rauchabzug
- Betrieblich: u. a. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Unterweisung Personal
Wann besteht Handlungsbedarf für bestehende Hotel- und Gaststättenbetriebe?
Bei festgestellten Mängeln durch den Betreiber selbst, durch kommunale Feuerbeschauen oder behördliche Prüfungen. Auch bei Umbauten oder Nutzungsänderungen müssen aktuelle Vorschriften eingehalten werden und ggf. beim Brandschutz nachgebessert.
Wie geht man bei Änderungen an bestehenden Hotel- und Gaststättenbetrieben vor?2737082
Vor jeder Änderung: Abgleich mit Genehmigungsunterlagen, frühzeitige Planung mit Fachleuten, auch bei verfahrensfreien Änderungen, ggf. Bauantrag und Brandschutznachweis.
Wann ist ein Brandschutznachweis bzw. -konzept erforderlich?
Für jedes Bauvorhaben, das nicht verfahrensfrei ist, muss der Brandschutz nachgewiesen werden. Bei Sonderbauten, zu denen Hotels und Gaststätten zählen, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder beim Bauen im Bestand, ist meist ein Brandschutzkonzept nötig.
Wen kann man mit einer Brandschutzplanung und -prüfung beauftragen?
Architekten, Brandschutzplaner oder Prüfsachverständige für Brandschutz. Frühzeitige Einbindung ist entscheidend für die Gesetzeskonformität, Genehmigungsfähigkeit und Kostenkalkulation.
Wer haftet im Schadenfall?
Eigentümer bzw. Betreiber tragen die die Verantwortung für die baurechtliche Konformität ihrer Gebäude und haben die Verkehrssicherungspflicht. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Vorschriften haften sie zivil- und strafrechtlich.
Welche freiwilligen Maßnahmen sind sinnvoll?
- Überprüfung und Verbesserung der Rettungswege und Brandabschnitte
- Kontrolle der Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung
- Identifikation und Reduzierung möglicher Brandlasten
- Wartung von Elektrogeräten, Küchenlöschanlagen und Rauchmeldern und -meldeanlagen.
Welchen Mehrwert bringen Brandschutzmaßnahmen?
Erhöhte Sicherheit, geringere Schäden, Imagegewinn, mögliche Versicherungsrabatte und Werterhalt der Immobilie.
Die IHK-Broschüre “Brandschutz in Hotels und Gaststätten” beantwortet häufig gestellte Fragen zum Brandschutz für Hotellerie und Gastronomiebetriebe. Sie gibt Orientierung im täglichen Umgang mit dem Brandschutz im Betrieb und unterstützt bei Planung und Durchführung von Baumaßahmen bei Hotels und Gaststätten. Diese Broschüre kann per E-Mail an silke.auer@regensburg.ihk.de angefordert werden.