Nr. 4139860
Branchen

Immobilienverwalter und -makler

Sie betreiben ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34c/d/f/h/oder i GewO? Dann sollten Sie Ihr Impressum auf Aktualität prüfen.

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen für ihre Gewerbeausübung eine Erlaubnis.