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Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Die Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
Wer einen Waffenhandel betreiben will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der benötigte Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der Industrie- und Handelskammer eingerichtet wurde. Die Anmeldung zur Prüfung tätigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen des Erlaubnisverfahrens.
Die Prüfung kann lediglich dann entfallen, wenn der Antragsteller als Büchsenmachermeister die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim führt die Fachkundeprüfung für den Waffenhandel nicht selber durch. Die Möglichkeit hierfür besteht bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (siehe "Weitere Informationen").