Sonderöffnungszeiten

Muttertag 2024: Längere Öffnungszeiten für Blumenhändler

Am Muttertag, den 12. Mai 2024, dürfen in Bayern die Blumengeschäfte bis zu vier Stunden geöffnet haben. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat auch in diesem Jahr eine Ausnahmebewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Ladenöffnungszeiten von Blumengeschäften erlassen.
Abweichend von der ohnehin zugelassenen 2-stündigen Verkaufszeit dürfen alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, am Muttertag für vier Stunden (von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) geöffnet sein. Die Ausnahmebewilligung trägt damit dem gesteigerten Versorgungsbedürfnis an frischen Blumen am Muttertag Rechnung.
Zu berücksichtigen ist, dass Verkaufsstellen von der Allgemeinverfügung nur dann erfasst werden, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.
Die Gesamtöffnungszeit der Verkaufsstellen darf einschließlich der nach § 1 ‎Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und ‎Feiertagen (SonntVerkV) zugelassenen Verkaufszeit vier Stunden nicht ‎überschreiten. Soweit in Gemeinden am 9. Mai 2021 eine Ladenöffnung zum ‎Zwecke des Verkaufs von Blumen bereits aufgrund anderer Regelungen ‎‎(Regelungen für Kur- und Erholungsorte nach § 1 der bayerischen ‎Ladenschlussverordnung (LSchlV) i. V. m. § 10 des Ladenschlussgesetzes ‎‎(LadSchlG), verkaufsoffener Sonntag nach § 14 LadSchlG), findet diese ‎Allgemeinverfügung dort keine Anwendung. ‎
Gesetzliche bzw. tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben unberührt. Bezüglich der Arbeitszeiten des Verkaufspersonals wird auf § 17 Absatz 8 LadSchlG hingewiesen. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind einzuhalten.