VAT FORM ACCEPTED

Umsatzsteuerbefreite Verkäufe an US-Truppen

Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte Streitkräfte eines NATO-Mitgliedstaats und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die rechtlichen Grundlagen  sind in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) von 2004 detailliert dargelegt, das Sie unter “Weitere Informationen” als Download finden.
Der Beschaffungsauftrag muss von der amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges unter Verwendung von vorgeschriebenen VAT-Formularen erteilt werden. Die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen, die zur Erteilung solcher Aufträge berechtigt sind, werden in Form einer Liste des BMFs bekanntgegeben.
Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für den Ge- oder Verbrauch durch die Truppe, ihr ziviles Gefolge oder deren Angehörige bestimmt sein. Leistungen unmittelbar an einzelne Mitglieder der Truppe (z. B. Direktverkäufe an einen Soldaten ohne von einer amtlichen Beschaffungsstelle erteilten Auftrag) sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Für die Gewinnung von US-Truppenmitgliedern als Kunden ist die Akzeptanz der VAT Form zu diesem umsatzsteuerfreien Einkauf von Vorteil.
Die IHK stellt Unternehmen den Aufkleber “VAT FORM ACCEPTED” (10 x 10 cm) zur Verfügung, um Kunden schon an der Eingangstür oder Kasse auf den Service hinzuweisen.
VAT-Aufkleber
Der Aufkleber ist kostenfrei bei Dr. Martin Kammerer (Tel. 0941 5694-247, kammerer@regensburg.ihk.de) erhältlich.
Unter "Weitere Informationen" finden Sie zum Download Musterformulare der VAT-Form und des Abwicklungsscheins sowie Unternehmensinformationen zum Umgang mit den Formularen.