Landtag verabschiedet neues Ladenschlussgesetz
Der Bayerische Landtag hat am 10.07.2025 das neue Bayerische Ladenschlussgesetz verabschiedet. Es tritt ab 01.08.2025 in Kraft. Bislang galt in Bayern das alte Ladenschlussgesetz des Bundes aus dem Jahr 1956.
Die wichtigsten Änderungen
Öffnungszeiten an Werktagen und verkaufsoffene Sonntage: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Geschäfte dürfen weiterhin von 6 bis 20 Uhr geöffnet bleiben. Nach dem Willen der Staatsregierung soll es auch keine Änderung bei der Regelungen für verkaufsoffenen Sonntagen (max. 4 Sonntage im Jahr mit Anlassbezug) geben.
Lange Einkaufsnächte: Städte und Gemeinden haben nun die Möglichkeit, pro Jahr bis zu acht längere anlasslose Einkaufsnächte von Montag bis Samstag bis 24 Uhr abzuhalten. Zusätzlich können Einzelhändler im Jahr bis zu vier eigene lange Verkaufsabende ansetzen.
Digitale Kleinstsupermärkte bis max. 150 qm: Dürfen an Werktagen durchgehend öffnen. Eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist generell möglich, wobei die Kommunen den zeitlichen Rahmen zwischen acht und 24 Stunden festlegen können.
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