Ladenschlussgesetz in Bayern

Am 11. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag ein neues bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) verabschiedet, das am 1. August 2025 in Kraft tritt. Damit endet die Anwendung des bisherigen Bundes-Ladenschlussgesetzes in Bayern. Die neue Regelung schafft mehr Spielräume für Kommunen und Unternehmen – insbesondere durch erweiterte Öffnungsmöglichkeiten am Abend und an ausgewählten Sonntagen.

Was ändert sich konkret?

1. Werktägliche Öffnungszeiten bleiben unverändert
An Werktagen (Montag bis Samstag) gilt weiterhin die Öffnungszeit von 6 bis 20 Uhr.
2. Verkaufsoffene Sonntage bleiben erhalten
Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage jährlich aus besonderem Anlass (z.B. Märkte, Feste) sind weiterhin erlaubt.
3. Neu: Kommunale Shoppingnächte bis 24 Uhr möglich
Kommunen können künftig per Satzung bis zu acht sogenannte Shoppingevents pro Jahr bis 24 Uhr an Werktagen (Mo–Sa) zulassen. Dies eröffnet neue Chancen für Innenstädte und Stadtfeste – eine Entscheidung, die auf kommunaler Ebene getroffen wird.
4. Neu: Vier individuelle Verkaufsabende je Betrieb möglich
Zusätzlich dürfen Betriebe bis zu vier eigene Verkaufsabende im Jahr bis 24 Uhr durchführen. Dafür ist keine Genehmigung notwendig, es genügt eine Anzeige bei der Gemeinde mindestens 14 Tage vorab.
5. Personallose Kleinstsupermärkte dürfen erweitern
Solche Märkte (bis 150 m²) können künftig werktags rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen mit eingeschränkten Öffnungszeiten von mindestens 8 Stunden betrieben werden. Auch hier entscheiden die Kommunen über die Zulässigkeit.
6. Erweiterte Sonntagsöffnungen in touristischen Orten
In Erholungs-, Wallfahrts-, Kur- und Ausflugsorten sind künftig an bis zu 40 Sonntagen jährlich Öffnungen für jeweils acht Stunden erlaubt. Der Verkauf muss sich auf regionstypische Waren oder Sportartikel beschränken.
7. Selbst-Einstufung als touristischer Ort möglich
Gemeinden mit touristischem Charakter können sich künftig eigenständig als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsort einstufen, um von erweiterten Öffnungsmöglichkeiten zu profitieren.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Kommunen

Die neuen Möglichkeiten schaffen einen erweiterten Gestaltungsspielraum – insbesondere für den innerstädtischen Handel, die Tourismusbranche und den Lebensmitteleinzelhandel. Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim empfiehlt Unternehmen und Kommunen:
  • Gespräche mit Städten und Gemeinden aufnehmen, um Potenziale für Shoppingnächte gemeinsam zu entwickeln.
  • Konkrete Events vorschlagen (z.B. im Rahmen von Stadtfesten, Weihnachtsmärkten).
  • Initiativen zur Satzungserstellung auf kommunaler Ebene aktiv begleiten.
  • Unternehmen vor Ort über unternehmensindividuelle Einkaufsnächte informieren – insbesondere zum unkomplizierten Anzeigeverfahren.
  • Informationskampagnen starten, um rechtliche Neuerungen praxisnah zu vermitteln.
  • Sonntagsöffnungen strategisch planen, gemeinsam mit Tourismus- und Handelsakteuren vor Ort.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Bis zum 31. Juli 2025 gilt in Bayern noch das Bundes-Ladenschlussgesetz (LadSchlG).
Ab dem 1. August 2025 gilt ausschließlich das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Verbindung mit dem Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG).