Handelsvertretung
Ein Handelsvertreter vermittelt als selbstständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte oder besorgt deren Abschlüsse. Der Handelsvertreter ist in der Regel selbstständig für einen oder mehrere bestimmte Unternehmer tätig. Er unterscheidet sich dadurch von anderen Handelsvermittlern wie dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, und dem Kommissionär, der zwar ebenfalls für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt.
- Einfirmen-/Mehrfirmenvertreter
Der Einfirmenvertreter wird für ein einziges Unternehmen tätig. In der Regel verfügt dieses Unternehmen über ein so vielfältiges Sortiment, dass er damit voll ausgelastet ist. Ein Mehrfirmenvertreter vertritt hingegen mehrere Firmen mit verschiedenen Produkten. Um Interessenkonflikte auszuschließen, darf er keine Produkte miteinander konkurrierender Unternehmen vertreten (Konkurrenzverbot). - Vermittlungsvertreter/ Abschlussvertreter
Der Vermittlungsvertreter ist lediglich mit der Vermittlung von Geschäften betraut, der Abschlussvertreter kann den Vertragsschluss im Namen des Unternehmers selbst herbeiführen. - Bezirksvertreter/ Alleinvertreter
Bezirksvertretern ist ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis vom Unternehmer fest zugewiesen. Sie haben auch dann Anspruch auf Provision, wenn ohne ihre Mitwirkung im Bezirk Verträge abgeschlossen werden. Alleinvertreter ist ein Bezirksvertreter, dem sein Unternehmen zusätzlich einen erhöhten Kundenschutz einräumt. Der Alleinvertreter hat Anspruch darauf, dass die von ihm vertretende Firma in seinem Bezirk weder selbst noch durch andere Beauftragte tätig wird.