Nr. 1200786

Finanz- und Kreditwirtschaft

Branchen

Darlehensvermittler im Sinne des § 34k GewO, die die Tätigkeit neu aufnehmen, benötigen ab dem 20.11.2026 statt einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 GewO eine Erlaubnis nach § 34k GewO.

Branchen

Die IHK ist Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Für Regensburg hat diese Aufgabe die IHK München übernommen.