Weiterbildungsprüfung
Technische:r Fachwirt:in
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt und damit die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen, die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen, sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Schriftliche Prüfungen zum Technischen Fachwirt
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Technische Fachwirte” finden bundesweit einheitlich an drei Prüfungstagen statt.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Prüfungstag 1 | |
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Volks- und Betriebswirtschaft | 08:30 – 09:45 |
Rechnungswesen | 10:15 – 11:45 |
Recht und Steuern | 12:15 – 13:30 |
Unternehmensführung | 14:00 – 15:30 |
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich der “Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen” mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Technischen Fachwirt in § 4 Abs. 6.
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich der “Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen” mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Technischen Fachwirt in § 4 Abs. 6.
Technische Qualifikationen
Prüfungstag 2 | |
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Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen | 08:30 – 10:00 |
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie | 10:30 – 12:00 |
Fertigungs- und Betriebstechnik | 12:30 – 14:30 |
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern der “Technischen Qualifikationen” eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Technischen Fachwirt in § 5 Abs. 5.
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern der “Technischen Qualifikationen” eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Technischen Fachwirt in § 5 Abs. 5.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Hinweis: Die Prüfungsteile “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” müssen vorab abgelegt werden.
Prüfungstag 3 | |
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Situationsaufgabe
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
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08:30 – 12:30
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Mündliche Prüfung zum Technischen Fachwirt
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Technische Fachwirte” findet an einem Prüfungstag statt und kann erst abgelegt werden, wenn alle vorausgegangenen schriftlichen Prüfungen bestanden wurden.
Prüfungstag 4 | |
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Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation | Vorbereitungszeit: 30 Minuten |
Fachgespräch: 30 Minuten |