Weiterbildungsprüfung

Prozessmanager:in Mikrotechnologie

Ziel der Prüfung ist der Nachweis, dass der Prüfungsteilnehmer befähigt ist, die Einführung von Produktionsprozessen der Mikrotechnologie zu organisieren, stabile verfahrenstechnische Prozesse zu generieren, die Produktion von Mikrotechnologieprodukten unter Berücksichtigung qualitativer und quantitativer Anforderungen zu leiten sowie Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.

Schriftliche Prüfungen zum Prozessmanager Mikrotechnologie

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Prozessmanager Mikrotechnologie” finden bundesweit einheitlich an drei Prüfungstagen statt.

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

Prüfungstag 1
Situationsaufgabe 1
08:30 – 10:00
Situationsaufgabe 2
10:30 – 12:00
Hinweis:

Wurde in nicht mehr als einer der beiden Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology) in § 6 Abs. 3.

Mikrotechnologie Fachaufgaben

Prüfungstag 1
Situationsaufgabe 1
08:30 – 11:00
Prüfungstag 2
Situationsaufgabe 2
08:30 – 11:00
Prüfungstag 3
Situationsaufgabe 3
11:30 – 14:00

Hinweis:

Wurde in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology) in § 4 Abs. 6.

Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse

Dokumentation

Zum Nachweis der Qualifikationen ist eine Dokumentation über ein Projekt anzufertigen. Die zu prüfende Person reicht hierzu einen Vorschlag ein. Der Prüfungsausschuss führt darüber ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen.
Entspricht die Dokumentation den Anforderungen, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen der zu prüfenden Person frei. Die verwendeten Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. Nach der Präsentation schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der Grundlage der Dokumentation und der Präsentation geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 60 Minuten, höchstens 90 Minuten dauern.
Zielvereinbarungsgespräch
ca. 20 Minuten
Anschließend: Erstellen der schriftlichen Dokumentation
Bitte beachten: Zwischen dem Zielvereinbarungsgespräch und der Abgabe der Dokumentation darf längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen. Nach der Begutachtung der Dokumentation wird diese dem Prüfungsausschuss präsentiert.
Präsentation der Dokumentation mit Fachgespräch
mindestens 60 Minuten / höchstens 90 Minuten