Weiterbilungsprüfung

Personalfachkaufleute

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Die zu prüfende Person soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll die zu prüfende Person die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Die zu prüfende Person soll verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung übernehmen und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Schriftliche Prüfungen Personalfachkaufleute

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Personalfachkaufleute” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt. Diese verteilen sich in der Regel auf zwei aufeinanderfolgende Wochen.
Prüfungstag 1
Personalarbeit organisieren und durchführen
08:30 – 10:30
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
11:00 – 13:30
Prüfungstag 2
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
08:30 – 11:00
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
11:30 – 14:00
Hinweis:

Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Personalfachkaufmann in § 3, Abs. 4.

Mündliche Prüfung Personalfachkaufleute

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Personalfachkaufleute” findet an einem Prüfungstag statt.
Präsentation
10 Minuten
Fachgespräch
30 Minuten