Weiterbildungsprüfung
IT-Entwickler:in (Systems-Manager)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) und damit die Befähigung, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren, sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten und Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.
Schriftliche Prüfungen zum IT-Entwickler
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter IT-Entwickler” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Prüfungstag 1
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Situationsaufgabe I
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08:30 – 10-00
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Situationsaufgabe II
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10:30 – 12:00
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Hinweis:
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe gemäß Absatz 1 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihr in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 6, Abs. 3
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe gemäß Absatz 1 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihr in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 6, Abs. 3
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Prüfungstag 1
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Situationsaufgabe I
Aufgabenstellung in englischer Sprache
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13:00 – 15:30
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Prüfungstag 2
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Situationsaufgabe II
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08:30 – 11:00
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Situationsaufgabe III
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11:30 – 14:00
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Hinweis:
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihr darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 5, Abs. 2
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihr darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 5, Abs. 2
Prüfungstag 3
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60 Minuten |