IT-Entwickler:in (Systems-Manager)
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Entwickler (Certified IT Systems Manager) und damit die Befähigung, in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren, sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst-und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten und Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.
Diese Weiterbildungsprüfung wird nur auf Anfrage angeboten.
Diese Weiterbildungsprüfung wird nur auf Anfrage angeboten.
Schriftliche Prüfungen zum IT-Entwickler
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter IT-Entwickler” finden bundesweit einheitlich an drei Prüfungstagen statt.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Prüfungstag 1 | |
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Situationsaufgabe I | 08:30 – 10-00 |
Situationsaufgabe II | 10:30 – 12:00 |
Hinweis:
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe gemäß Absatz 1 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihr in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 6, Abs. 3
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe gemäß Absatz 1 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihr in dieser Situationsaufgabe eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 6, Abs. 3
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Prüfungstag 2 | |
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Situationsaufgabe I
Aufgabenstellung in englischer Sprache
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13:00 – 15:30 |
Prüfungstag 3 | |
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Situationsaufgabe II | 08:30 – 11:00 |
Situationsaufgabe III | 11:30 – 14:00 |
Hinweis:
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihr darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 5, Abs. 2
Hat die zu prüfende Person in nicht mehr als einer Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihr darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften IT-Entwickler § 5, Abs. 2
Betriebliche IT-Prozesse (Projektarbeit)
Im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" erstellt die zu prüfende Person eine Dokumentation über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen. Die zu prüfende Person reicht hierzu einen Vorschlag ein. Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person darüber ein Beratungsgespräch und trifft mit ihr eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Beratungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumentation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen.
Prüfungstag 4 | |
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Zielvereinbarungsgespräch | ca. 20 Minuten |
Anschließend: Erstellung einer Dokumentation | Erarbeitungszeit: max. 1 Jahr |
Mündliche Prüfung zum IT-Entwickler
Im Vorfeld der mündlichen Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter IT-Entwickler” muss eine Dokumentation erstellt werden (siehe Schriftliche Prüfung “Betriebliche IT-Prozesse”). Entspricht die Dokumentation den Anforderungen, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Daran schließt sich ein Fachgespräch an. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 60 Minuten und höchstens 90 Minuten dauern.
Prüfungstag 5 | |
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Mündliche Prüfung
(Präsentation der Dokumentationsinhalte + Fachgespräch)
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60 Minuten |