Weiterbildungsprüfung

Industriemeister:in – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und damit die Befähigung, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. 

Schriftliche Prüfung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk” finden bundesweit einheitlich an vier Prüfungstagen statt.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Prüfungstag 1
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
08:30 – 10:00
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
10:30 – 12:00
Rechtsbewusstes Handeln
12:30 – 14:00
Prüfungstag 2
Betriebswirtschaftliches Handeln
08:30 – 10:00
Zusammenarbeit im Betrieb
10:30 – 12:00
Hinweis:

Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 4, Abs. 8

Handlungsspezifische Qualifikationen

Prüfungstag 3
1. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Technik
Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete (Wahlqualifikation):
 – Bearbeitungstechnik (wird nicht angeboten)
 – Verarbeitungstechnik 
 – Kautschuktechnik
 – Faserverbundtechnik (wird nicht angeboten)

08:30 – 12:30
Prüfungstag 4
2. Situationsaufgabe
Handlungsbereich Organisation
08:30 – 12:30
Hinweis:

Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk, § 5, Abs. 10

Mündliche Prüfung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk” findet an einem Prüfungstag statt.
3. Situationsaufgabe
Vorbereitungszeit:

Handlungsbereich Führung und Personal
Fachgespräch:

30 Minuten

45 Minuten