Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Brandschutz IHK
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Brandschutz IHK.
Die Prüfung “Industriemeister Fachrichtung Brandschutz” dient zur Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes brandschutztechnische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- sich auf verändernde brandschutztechnische Methoden und Systeme zum Schutz von Personen, betrieblichen Anlagen und der Umwelt, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und Entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten
Zulassungsvoraussetzung: §2 Verordnung für den Geprüften Industriemeister Fachrichtung Brandschutz IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 398 KB)
Schriftliche Prüfungen zum Industriemeister Brandschutz IHK
Die schriftlichen Prüfungen (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen) zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Brandschutz IHK” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungstag 1
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Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
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10:30 – 12:00
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Rechtsbewusstes Handeln
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12:30 – 14:00
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Prüfungstag 2
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Betriebswirtschaftliches Handeln
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08:30 – 10:00
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Zusammenarbeit im Betrieb
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10:30 – 12:00
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Handlungsspezifische Qualifikationen (Brandschutz-Meister IHK)
Der schriftliche Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” umfasst die vollständigen schriftlichen Prüfungen zum Brandschutz-Meister IHK.
Prüfungstag 3
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Aufgabenstellung 1
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08:30 – 11:30
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Aufgabenstellung 2
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12:00 – 15:00
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Hinweis:
Die Benotung des schriftlichen Prüfungsbereichs errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der beiden Situationsaufgaben.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Brandschutzmeister IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) § 3, Abs. 3
Die Benotung des schriftlichen Prüfungsbereichs errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der beiden Situationsaufgaben.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Brandschutzmeister IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) § 3, Abs. 3
Praktische Prüfungen zum Industriemeister Brandschutz IHK
Die praktischen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Brandschutz IHK” finden an einem Prüfungstag statt.
Handlungsspezifische Qualifikationen (Brandschutz-Meister IHK)
Der praktische Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” umfasst die vollständigen praktischen Prüfungen zum Brandschutz-Meister IHK.
Prüfungstag 4
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Einsatzübung mit einer taktischen Einheit von mindestens Gruppenstärke im Rettungs- und Löscheinsatz
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08:30 – 09:30
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Einsatzübung mit einer taktischen Einheit von mindestens Gruppenstärke im Rettungs- und Hilfeleistungseinsatz
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10:00 – 11:00
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Lehrvortrag
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30 Minuten
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Hinweis:
Die Benotung des praktischen Prüfungsbereiches errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der beiden Einsatzübungen und des Lehrvortrages.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für GeprüftenBrandschutzmeister IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) § 3, Abs. 4
Die Benotung des praktischen Prüfungsbereiches errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Ergebnisse der beiden Einsatzübungen und des Lehrvortrages.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für GeprüftenBrandschutzmeister IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) § 3, Abs. 4