Weiterbildungsprüfung
Industriemeister:in – Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Industriemeister. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die Qualifikation besitzt, um in den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Industriemeisters der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik wahrnehmen zu können.
Die Prüfung “Industriemeister – Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik” dient zur Befähigung:
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Schriftliche Prüfungen zum Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik” finden an vier Prüfungstagen statt. Diese verteilen sich in der Regel auf zwei aufeinanderfolgende Wochen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Prüfungstag 1
|
|
---|---|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
|
08:30 – 10:00
|
Anwendung von Methoden der Informtion, Kommunikation und Planung
|
10:30 – 12:00
|
Rechtsbewusstes Handeln
|
12:30 – 14:00
|
Prüfungstag 2
|
|
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln
|
08:30 – 10:00
|
Zusammenarbeit im Betrieb
|
10:30 – 12:00
|
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in § 4, Abs. 8 unter weiteren Informationen.
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in § 4, Abs. 8 unter weiteren Informationen.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungstag 3
|
|
---|---|
Handlungsbereich Technik
|
08:30 – 12:30
|
Prüfungstag 4
|
|
---|---|
Handlungsbereich Organisation
|
08:30 – 12:30
|
Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifischer Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in § 5, Abs. 7 unter weiteren Informationen.
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern “Handlungsspezifischer Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik in § 5, Abs. 7 unter weiteren Informationen.
Mündliche Prüfung zum Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik” findet an einem Prüfungstag statt.
Fachgespräch
|
45 Minuten
|
Besonderheiten beim Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
Diese Prüfung wird derzeit deutschlandweit ausschließlich in der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns.