Weiterbildungsprüfung

Industriefachwirt:in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich vollständige und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing zu gestalten und zu verbessern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten, Kunden zu beraten, Lösungen zu entwickeln und deren Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld zu berücksichtigen.

Schriftliche Prüfungen zum Industriefachwirt

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Industriefachwirte” finden bundesweit einheitlich an drei Prüfungstagen statt.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Prüfungstag 1
Volks- und Betriebswirtschaft
08:30 – 09:45
Rechnungswesen
10:15 – 11:45
Recht und Steuern
12:15 – 13:30
Unternehmensführung
14:00 – 15:30
Hinweis:

Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung aus den Fächern der “Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen” mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Industriefachwirt in § 4 Abs. 6.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Prüfungstag 2
Situationsaufgabe 1
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
08:30 – 12:30
Prüfungstag 3
Situationsaufgabe 2
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
08:30 – 12:30

Mündliche Prüfung zum Industriefachwirt

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Industriefachwirte” findet an einem Prüfungstag statt.
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
Präsentation: 10 Minuten
Fachgespräch: 20 Minuten