Weiterbildungsprüfung
Immobilienfachwirt:in
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Immobilienwirtschaft – sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit – eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben.
Schriftliche Prüfungen zum Immobilienfachwirt
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Immobilienfachwirte” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Prüfungstag 1
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Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
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08:30 – 09:30
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Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
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10:00– 12:00
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Immobilienbewirtschaftung
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13:00 – 15:00
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Prüfungstag 2
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Unternehmenssteuerung und Kontrolle
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08:30 – 10:00
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Bauprojektmanagement
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10:30 – 12:30
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Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
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13:30 – 15:30
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Hinweis:
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Immobilienfachwirt in § 3 Abs. 5.
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Immobilienfachwirt in § 3 Abs. 5.
Mündliche Prüfung zum Immobilienfachwirt
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Immobilienfachwirte” findet an einem Prüfungstag statt.
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
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Präsentation: 10 Minuten
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Fachgespräch: 20 Minuten
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