Weiterbildungsprüfung

Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens – insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit – eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.

Schriftliche Prüfungen zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Prüfungstag 1
Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 1
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
08:30 – 13:30
Prüfungstag 2
Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 1
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
08:30 – 13:30

Mündliche Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen” findet an einem Prüfungstag statt.
Präsentation
10 Minuten
Fachgespräch
20 Minuten