Weiterbildungsprüfung
Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens – insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit – eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben.
Schriftliche Prüfungen zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Prüfungstag 1
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Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 1
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
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08:30 – 13:30
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Prüfungstag 2
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Betriebliche Situationsbeschreibung;
abgeleitete Aufgabenstellung 1
(keine Ergänzungsprüfung möglich)
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08:30 – 13:30
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Mündliche Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen” findet an einem Prüfungstag statt.
Präsentation
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10 Minuten
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Fachgespräch
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20 Minuten
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