Weiterbildungsprüfung

Brandschutz-Fachkraft IHK

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, in Betrieben und Unternehmen die Aufgaben einer Geprüften Brandschutz-Fachkraft IHK wahrzunehmen.
Der Umfang der Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einer “Geprüften Brandschutz-Fachkraft IHK” umfasst:
  • Befähigung zur Ausübung der Funktionen eines Truppmanns/-führers bei der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung
  • Erkennen von drohenden Gefahren an der Einsatzstelle, Maßnahmen zum Schutz vor solchen Gefahren und richtiges Verhalten in Gefahrenlagen
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Kenntnisse im Vorbeugenden Brandschutz, in der Abwehr von Umweltgefahren und zur Prüfung und Wartung mobiler und stationärer Brandschutzeinrichtungen.

Schriftliche Prüfungen zur Brandschutz-Fachkraft IHK

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Brandschutz-Fachkraft IHK” finden an einem Prüfungstag statt. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei Prüfungsfächern mit Fragenstellungen zu den Themen entsprechend § 4 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10.
  1. Naturwissenschaft und Technik
  2. Recht und Verwaltung
  3. Organisation und Dienstbetrieb
  4. Fahrzeug- und Gerätekunde
  5. Einsatzlehre
  6. Technische Hilfeleistung
  7. Brandbekämpfung
  8. Einsatz bei gefährlichen Stoffen und Gütern
  9. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
  10. Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen
Prüfungstag 1
Aufgabenstellung 1
08:30 – 09:30
Aufgabenstellung 2
10:00 – 11:00
Aufgabenstellung 3
11:30 – 12:30
Hinweis:
Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der drei Prüfungsfächer.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für die Geprüfte Brandschutzfachkraft IHK § 3, Abs. 3

Praktische Prüfungen zur Brandschutz-Fachkraft IHK

Die praktischen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Brandschutz-Fachkraft IHK” finden an einem Prüfungstag statt.
Prüfungstag 2
Einsatzübung zur Brandbekämpfung (Gruppe)
ca. 45 Minuten
Einsatzübung zur Technischen Hilfeleistung (Gruppe)
ca. 45 Minuten
Einzelübung zur Gerätehandhabung
ca. 25 Minuten
Hinweis:
Das Ergebnis des praktischen Prüfungsteiles errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der drei Übungen.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für die Geprüfte Brandschutzfachkraft IHK § 3, Abs. 5
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Brandschutz-Fachkraft IHK” findet an einem Prüfungstag statt.
Prüfungstag 3
Einzel- oder Gruppenprüfung
Themen entsprechend § 4 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10
ca. 25 Minuten
Hinweis:
Das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteiles errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der einzelnen Prüfer

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für die Geprüfte Brandschutzfachkraft IHK § 3, Abs. 4