Weiterbildungsprüfung
Bankfachwirt:in
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Qualifikationen besitzt, die sie befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Schriftliche Prüfungen zum Bankfachwirt
Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Bankfachwirte” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Prüfungstag 1
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Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
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08:30 – 10:30
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Betriebswirtschaft |
11:00 – 13:00
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Volkswirtschaft
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13:30 – 15:30
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Prüfungstag 2
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Auswahlfächer (1 von 3) Privatkundengeschäft Immobiliengeschäft Firmenkundengeschäft |
08:30 – 10:30
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Recht |
11:00 – 13:00
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Hinweis:
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Bankfachwirt in § 2 , Abs. 5.
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Bankfachwirt in § 2 , Abs. 5.
Mündliche Prüfung zum Bankfachwirt
Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Bankfachwirte” findet an einem Prüfungstag statt.
Praxisorientiertes Situationsgespräch
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Vorbereitungszeit: 20 Minuten
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Fachgespräch: 20 Minuten
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