Weiterbildungsprüfung

Bankfachwirt:in

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Qualifikationen besitzt, die sie befähigen, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen soll sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.

Schriftliche Prüfungen zum Bankfachwirt

Die schriftlichen Prüfungen zur Weiterbildung “Geprüfte Bankfachwirte” finden bundesweit einheitlich an zwei Prüfungstagen statt.
Prüfungstag 1
Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
08:30 – 10:30
Betriebswirtschaft
11:00 – 13:00
Volkswirtschaft
13:30 – 15:30
Prüfungstag 2
Auswahlfächer (1 von 3)
Privatkundengeschäft
Immobiliengeschäft
Firmenkundengeschäft
08:30 – 10:30
Recht
11:00 – 13:00
Hinweis:

Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Nähere Informationen finden Sie in der Verordnung für den Geprüften Bankfachwirt in § 2 , Abs. 5.

Mündliche Prüfung zum Bankfachwirt

Die mündliche Prüfung zur Weiterbildung “Geprüfte Bankfachwirte” findet an einem Prüfungstag statt.
Praxisorientiertes Situationsgespräch
Vorbereitungszeit: 20 Minuten
Fachgespräch: 20 Minuten